Rente überzahlt

Hallo,
ich habe folgendes Problem. Die BfA hat festgesetellt, dass meine Halbwaisenrente zu lange gezahlt wurde und fordert jetzt die Rente von einem Jahr zurück. Ich bin über 27 Jahre und habe Zivildiesnt geleistet. Der Dienst wird auch angerechnet. Trotzdem soll ich immerhin ein Jahr nachzahlen. Die haben einfach gepennt und weitergezahlt. Ich habe neulich dort angerufen und nachgefragt, da sich mein Studium dem Ende neigt. Mir war das auch nicht so klar.
Bin ich wirklich verpflichtet das Geld zurück zu zahlen, schließlich haben die geschlafen?

Kann ich mich auf den Bereicherungs bzw. den Entreicherungsparagraphes des BGBs berufen um einer Rückzahlung zu entgehen?

Bitte helft mir weiter!

Hallo.
Es wird wohl so sein. Habe gegoogelt:
Überzahlung von Renten
Überzahlungen sind zu Unrecht erbrachte Leistungen des Rentenversicherungsträgers (z.B. Zahlung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Wegfall der Erwerbsminderung bzw. Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen oder der Altersrente über den Tod hinaus).
Diese überzahlten Leistungen sind an den Rentenversicherungsträger zurückzuzahlen.
Mehr dazu:
http://www.rententips.de/rententips/lexikon/index.ph…

Aber es kann auch anders gehen, wie im folgendem Fall:
http://www.jurpc.de/rechtspr/19990140.htm

Wenn du noch mehr wissen willst gib in Google „Rente überzahlt“ ein.

Gruß
Wolfgang

noch was gefunden in diesem Forum.
http://www.gutefrage.net/frage/waisenrente-zurueckza…

Gruß
Wolfgang