Rente und ausfallzeiten

hallo liebe experten,
kann man ausfallzeiten in der rentenversicherung durch
nachträgliche beitragszahlungen wieder wett machen…??

danke für eure antworten

gruss stephan

Hallo Stephan,
es ist möglich. Allerdings mußt Du dann die derzeitigen Beitragssätze zahlen. Wenn es wirklich nicht anders geht(Erfüllung von Wartezeiten usw…), würde ich nachzahlen. Ist ansonsten ein sehr schlechtes Geschäft. Leg Dein Geld lieber rentabler an!
Grüsse Bernd

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Hallo Stephan,
es ist möglich. Allerdings mußt Du dann die derzeitigen
Beitragssätze zahlen. Wenn es wirklich nicht anders
geht(Erfüllung von Wartezeiten usw…), würde ich nachzahlen.
Ist ansonsten ein sehr schlechtes Geschäft. Leg Dein Geld
lieber rentabler an!
Grüsse Bernd

hallo bernd,
vielen dank für deine antwort.
werde das geld bestimmt rentabler anlegen.
gruss stephan

Hallo, Stephan,

ich habe 'mal einige Hinweise der BfA von der CD-ROm zur Rentenberechnung kopiert, villeicht hilft Dir das weiter.

Gruß

steuerfux

"Ausfallzeiten

Ein Begriff aus dem vor 1992 geltenden Rentenrecht (nunmehr Anrechnungszeiten). Dazu gehörten u.a. Krankheitszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit, Schul- und Studienzeiten.

Neben den Sachverhalten selbst musste zusätzlich noch die sog. Halbbelegung erfüllt sein, damit die Ausfallzeiten angerechnet werden konnten. Seit 1992 werden solche Zeiten ohne besondere Voraussetzungen angerechnet.

Anrechnungszeiten
(früher Ausfallzeiten) sind Zeiten, ohne Beitragszahlung, die in aller Regel die Rentenhöhe beeinflussen und teils auch auf die Wartezeit angerechnet werden, obwohl der Versicherte aus bestimmten persönlichen Gründen keine Beiträge zahlen konnte.
Zu den Anrechnungszeiten zählen folgende Zeiten:
· Krankheit (Arbeitsunfähigkeit), Leistungen zur Rehabilitation (medizinische Heilbehandlung oder Berufsförderung)
· Schwangerschaft, Schutzfristen bei Mutterschaft
· Arbeitslosigkeit
· ab dem 17. Lebensjahr: Schulausbildung und Fach- oder Hochschulausbildung sowie berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen und
· Rentenbezugszeiten vor dem 55. Lebensjahr bzw. die in einer früheren/bisherigen Rente enthaltene Zurechnungszeit
Anrechnungszeiten werden bei der Berechnung der Rente berücksichtigt. Ansonsten zählen sie nur für die Altersrente an langjährig Versicherte bzw. an Schwerbehinderte, bei der eine 35jährige Wartezeit gefordert wird.

Vor freiwilliger Rentenbeitragszahlung beraten lassen

  • Nachzahlung nicht immer lohnend -
    Freiwillige Rentenbeiträge können in besonderen Fällen auch für länger zurückliegende Zeiten nachgezahlt werden. Dadurch erhöht sich in der Regel auch die Rente. Als Faustregel für die Rentenhöhe gilt: Je mehr und je höher die Beiträge, desto höher die spätere Rente. Die Rentensteigerung aus nachgezahlten Beiträgen kann jedoch auch gering ausfallen.

Seit Anfang 1997 werden Schulausbildungszeiten statt vom 16. erst vom 17. Lebensjahr an bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Für diese 12 Monate können freiwillige Beiträge auf Antrag nachgezahlt werden. Dabei kann jeder Betrag vom Mindest- bis zum Höchstbeitrag gezahlt werden. Für Versicherte, die demnächst einen Rentenantrag stellen wollen, könnte sich die Nachzahlung lohnen, denn jeder Monat zählt bei der Rente.

Der Ertrag kann jedoch im Einzelfall auch geringer sein. Denn die Zahlung von freiwilligen Beiträgen wirkt sich auch auf die Bewertung von beitragsfreien Zeiten aus. Zu diesen zählen unter anderem Zeiten der Krankheit, der Arbeitslosigkeit, der schulischen Ausbildung, des Rentenbezugs und Ersatzzeiten. Diese Zeiten erhalten einen Durchschnittswert, der sich aus der Gesamtleistung aus allen Beiträgen in einem bestimmten, für jeden Versicherten individuellen Zeitraum ergibt. Dabei werden alle Beiträge, auch freiwillige Beiträge, in die Bewertung einbezogen. Werden beispielsweise freiwillige Beiträge in niedriger Höhe nachgezahlt, könnte sich dieser Durchschnittswert verringern. Je mehr beitragsfreie Zeiten bei der Rentenberechnung zu berücksichtigen sind, um so ungünstiger können sich die niedrigen nachgezahlten Beiträge auf die Bewertung der beitragsfreien Zeiten auswirken. Im Extremfall könnten zwölf Mindestbeiträge eine Rentenerhöhung von monatlich nur wenigen Pfennigen bewirken.

Informieren Sie sich bei Fachleuten"

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