Hallo liebe Wissende,
bin durch ein Posting ein bisschen weiter unten auf folgende Frage gestoßen:
Angenommen, ein Ich-AGler bekommt im ersten und zweiten jahr Existenzgründerzuschuss, im dritten würde er darauf verzichten, weil er eigentlich nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen möchte (um Sinn oder Unsinn dieses Schrittes geht es hier explizit NICHT!). Unser Selbständiger arbeitet also tüchtig weiter und sichert die Rente privat ab. Darf er das oder ist er verpflichtet, weil er den Existenzgründerzuschuss in der Vergangenheit erhalten hat, weiter in die gesetzliche Rente einzuzahlen?
Angenommen, er hätte schon seit 38 Jahren in die gesetzliche Rente eingezahlt, dann steht ihm das, was in dieser Rentenberechnung, die man da jetzt immer mal von der BfA bekommt, drinsteht, doch auch weiterhin ohne „Strafabschläge“ zu?
Vielen Dank
HariBoo
Gruß
hariBoo