Hallo,
wenn wir davon ausgehen, dass es sich um eine volle Erwerbsminderungsrente handelt, dann ist es wichtig ab wann der Rentenbeginn terminiert ist - ist es tatsächlich der 01.10., dann wird bei bestehender Arbeitsunfähigkeit das Krankengeld bis zum 30.09.2012 gezahlt werden. Meist wird aber der Rentenbeginn mit dem Tag der Rentenantragstellung, bzw. mit dem Tag des Antrags auf Reha-Massnahmen festgesetzt. Wenn also der eigentliche Rentenbeginn früher liegt, nur die lfd. Zahlung erst zum 01.102.2012 aufgenommen wird, dann wird die Krankenkasse kein weiteres Krankengeld megr auszahlen. Ab dem Rentenbeginn geht der Rentenanspruch bis zur Krankengeldhöhe auf die Kasse über, d.h. die Kasse bekommt den gesamten Nachzahlungsbetrag vom Rentenversicherungsträger überwiesen, zieht ihren Erstattungsanspruch ab und überweist den Rest dem Versicherten.
Gruss
Czauderna