HALLO,
mein Schwiegervater ist mittlerweile 71, bekommt die Regelaltersrente, hat aber letztes Jahr noch ein Gewerbe angemeldet zur Schrottabholung.
Muß der daraus hervorgehende Gewinn versteuert werden, wenn ja, wie rechne ich dann die laufenden Kosten (Benzin und Versicherung für das Fahrzeug ein) ???
HALLO,
mein Schwiegervater ist mittlerweile 71, bekommt die
Regelaltersrente, hat aber letztes Jahr noch ein Gewerbe
angemeldet zur Schrottabholung.
Muß der daraus hervorgehende Gewinn versteuert werden, wenn
ja, wie rechne ich dann die laufenden Kosten (Benzin und
Tja, wie immer eben … Die Einnahmeart „Rente“ hat doch nichts mit der Einnahmeart „Selbständige Arbeit/Gewerbebetrieb“ zu tun… Für jede der möglichen 7 Einnahmearten ist der entsprechende Bogen abzugeben. Beim Gewerbebetrieb (Schrotthandel) am besten als Einnahme/Überschussrechnung. Dabei stellen Sie dann die Einnahmen/Erlöse aus Schrottverkäufen den Aufwendungen gegenüber … was unten herauskommt, muss versteuert werden. Wenn nix übrig bleibt, dann werden auch keine Steuern fällig. Wenn keine Gewinneerzielungsabsicht vorliegt (3 Jahre ohne Gewinn) lehnt das FA die Anerkennung der Kosten, bzw. Steuererstattung wegen Liebhabeerei ab.
Versicherung für das Fahrzeug ein) ???