Hallo,
ich habe folgenden Situation bzw. Frage:
In der gesetzlichen Rentenversicherung habe ich eine
Anwartschaft von insgesamt 48 Monaten. Davon sind ca.
15 Monate Pflichtbeiträge aus Wehr/Zivildienstzeit.
Mit diesen 48 Monaten ist noch kein Rentenanspruch
begründet (da sinsgesamt ja mind. 60 Monate
erforderlich).
Nun bin ich inzwischen Landesbeamter und nun auch
Beamter auf Lebenszeit. Die letzten Beiträge zur
gesetzlichen Rentenversicherung liegen mehr als 2
Jahre zurück.
Was kann / sollte ich mit der 48-monatigen
Anwartschaft aus der Rentenversicherung machen?
Eine Möglichkeit wäre ja, sich die Beiträge auszahlen
zu lassen. Dann ginge aber der Arbeitgeberanteil
völlig verloren, ebenso die Beitragszeiten aus der
Pflichtdienstzeit.
Könnte man die restlichen 12 Monate in der
Renteversicherung nachbezahlen und dann einen
Rentenanspruch begründen? Oder lassen sich die 48
Monate aus der
Rentenversicherung irgendwie auf die Pension anrechnen
und damit die Penson aufstocken? Sozusagen die Rente
auf die Pension übertragen?
Besteht die Gefahr, dass man jetzt 12 Monate
nachbezahlt, dann einen minimalen Rentenanspruch
zusätzlich zur Pension erwirbt und in 30 Jahren heisst
es dann womöglich:
Jetzt braucht man statt 60 Monaten mindestens z. B. 84
Monate Beitragszeit? So dass man letztlich der Dumme
ist und das Geld welches man jetzt nachzahlen würde
rausgeworfen wird? Ich traue da weder der Rente noch
der Pension so richtig. Es wurden ja in der
Rentenversicherung auch schon die Ausbildungszeiten
einfach
gestrichen.
Wer hat eine ähnliche Situation (gehabt)?