Rente und Pension kombinieren?

Hallo,

ich habe folgenden Situation bzw. Frage:

In der gesetzlichen Rentenversicherung habe ich eine
Anwartschaft von insgesamt 48 Monaten. Davon sind ca.
15 Monate Pflichtbeiträge aus Wehr/Zivildienstzeit.
Mit diesen 48 Monaten ist noch kein Rentenanspruch
begründet (da sinsgesamt ja mind. 60 Monate
erforderlich).

Nun bin ich inzwischen Landesbeamter und nun auch
Beamter auf Lebenszeit. Die letzten Beiträge zur
gesetzlichen Rentenversicherung liegen mehr als 2
Jahre zurück.
Was kann / sollte ich mit der 48-monatigen
Anwartschaft aus der Rentenversicherung machen?

Eine Möglichkeit wäre ja, sich die Beiträge auszahlen
zu lassen. Dann ginge aber der Arbeitgeberanteil
völlig verloren, ebenso die Beitragszeiten aus der
Pflichtdienstzeit.
Könnte man die restlichen 12 Monate in der
Renteversicherung nachbezahlen und dann einen
Rentenanspruch begründen? Oder lassen sich die 48
Monate aus der
Rentenversicherung irgendwie auf die Pension anrechnen
und damit die Penson aufstocken? Sozusagen die Rente
auf die Pension übertragen?

Besteht die Gefahr, dass man jetzt 12 Monate
nachbezahlt, dann einen minimalen Rentenanspruch
zusätzlich zur Pension erwirbt und in 30 Jahren heisst
es dann womöglich:
Jetzt braucht man statt 60 Monaten mindestens z. B. 84
Monate Beitragszeit? So dass man letztlich der Dumme
ist und das Geld welches man jetzt nachzahlen würde
rausgeworfen wird? Ich traue da weder der Rente noch
der Pension so richtig. Es wurden ja in der
Rentenversicherung auch schon die Ausbildungszeiten
einfach
gestrichen.

Wer hat eine ähnliche Situation (gehabt)?

Hallo,

das war früher einmal die Regel…
In vielen Beamtenlaufbahnen war es erforderlich,vorher eine „Normale“
Lehre in einem „Normalen“ Beruf absolviert zu haben…
Schließlich waren bis Ende der 1980er-Jahre die Masse der Beamten im einfachen und mittleren Dienst.
Daher kamen auch so „Superkluge“ Menschen (eigentlich heißsen sie Staatssekretäre) Ende der 1980er-Jahre auf den Trichter,das diese Beamten,die neben ihrer Pension ja auch noch Rente bekamen,ja eigentlich
„Viel zu Viel“ als „Rente“ bekommen würden…so kam man dann auf das „Berühmte“ Anrechnungsverfahren (mit dem in erster Linie Tausende von Beamten in den jeweiligen Bundesländern und beim Bund) mit der „Anrechnung“ von Renten auf die Pensionen „beschäftigt“ wurden…
Dabei wurde bei diesem Anrechnungsverfahren aber (Bewußt??!!) übersehen,das Pensionen weiterhin mit Lohnsteuer und weiteren Abgaben
belastet wurden,während Renten NETTO gezahlt wurden…
Daher ist auch die Prämisse der damaligen Verordnung vollkommen daneben gewesen…denn das ein Ruhestandsbeamter nur maximal 75 % seiner letzten Bezüge bekommen sollte,stimmte von daher schon nicht…
…aber vieles hat sich zwischenzeitlich durch das „Ableben“ der Pensionäre von alleine erledigt…daher ist die Zahl der anhängigen Gerichtsverfahren ja auch geschrumpft…

Daher kann ich dir nur den guten Rat geben, auflösen und das Geld
für eine private (Ver)Sicherung einsetzten…

Hallo,

Hallo,

das war früher einmal die Regel…
In vielen Beamtenlaufbahnen war es erforderlich,vorher eine
„Normale“
Lehre in einem „Normalen“ Beruf absolviert zu haben…

Ja habe auch so eine „Lehre“ gemacht.

Schließlich waren bis Ende der 1980er-Jahre die Masse der
Beamten im einfachen und mittleren Dienst.

Das trifft auch heute noch zu…

Daher kamen auch so „Superkluge“ Menschen (eigentlich heißsen
sie Staatssekretäre) Ende der 1980er-Jahre auf den
Trichter,das diese Beamten,die neben ihrer Pension ja auch
noch Rente bekamen,ja eigentlich
„Viel zu Viel“ als „Rente“ bekommen würden…so kam man dann
auf das „Berühmte“ Anrechnungsverfahren (mit dem in erster
Linie Tausende von Beamten in den jeweiligen Bundesländern und
beim Bund) mit der „Anrechnung“ von Renten auf die Pensionen
„beschäftigt“ wurden…

Ich beziehe jetzt Pension aufgrund Erkrankung früher (60 Jahre), habe aber ja eigentlich auch Anspruch auf diese Rente.
Stimmt es, dass die evtl. gezahlte Rente dann in der vollen Höhe wieder von der Pension abgezogen wird? Dann würde es sich nämlich nicht lohnen diese zu beantragen. Oder bekommt man die mit 65 automatisch?

Dabei wurde bei diesem Anrechnungsverfahren aber (Bewußt??!!)
übersehen,das Pensionen weiterhin mit Lohnsteuer und weiteren
Abgaben
belastet wurden,während Renten NETTO gezahlt wurden…

GANZ GENAU…

Daher ist auch die Prämisse der damaligen Verordnung
vollkommen daneben gewesen…denn das ein Ruhestandsbeamter
nur maximal 75 % seiner letzten Bezüge bekommen sollte,stimmte
von daher schon nicht…
…aber vieles hat sich zwischenzeitlich durch das „Ableben“
der Pensionäre von alleine erledigt…daher ist die Zahl der
anhängigen Gerichtsverfahren ja auch geschrumpft…

Gibt es das Gerichtsurteile die man einsehen kann, bitte -wenn möglich- um Links dazu.

Daher kann ich dir nur den guten Rat geben, auflösen und das
Geld
für eine private (Ver)Sicherung einsetzten…

Kann man das auch jetzt noch, wie gesagt bin 60 Jahre alt und Früh-Pensioniert, wäre ja Klasse; denn wenn die Rente wieder von der Pension in voller Höhe abgezogen würde, hätte ich ja nichts mehr davon.

DANKE für eine Antwort.
Grüße
Mariele

Hallo Mariele,

das ganze nennt sich ANRECHNUNG nach § 55 Beamtenversorgungsgesetz…
Ist eine äußerst komplizerte Berechnung…dafür wurden hunderte Leute
in den Ländern und beim Bund neu auf Planstellen „gehievt“…

Um es vereinfacht auszudrücken…
Die zu zahlende Rente (da sie eine Versicherungsleistung ist,muss sie
ausgezahlt werden) wird von deinem Ruhegehalt insoweit abgezogen,als das du mit Rente und Pension nicht mehr als 75 Prozent deiner letzten
Bruttobezüge als Beamter erhälst.

Problem ist nur,das bis 2006 Renten Steuerfrei waren und Pensionen versteuert wurden…

Näheres solltest du am besten mit deiner Gewerkschaft bereden…

gruß

Hallo Mariele,
Hallo Frank,

danke für die Antwort.

das ganze nennt sich ANRECHNUNG nach § 55
Beamtenversorgungsgesetz…
Ist eine äußerst komplizerte Berechnung…dafür wurden
hunderte Leute
in den Ländern und beim Bund neu auf Planstellen
„gehievt“…

ein „Schelm“ der Böses dabei denkt…:

Um es vereinfacht auszudrücken…
Die zu zahlende Rente (da sie eine Versicherungsleistung
ist,muss sie
ausgezahlt werden) wird von deinem Ruhegehalt insoweit
abgezogen,als das du mit Rente und Pension nicht mehr als 75
Prozent deiner letzten
Bruttobezüge als Beamter erhälst.

Ach so; wahrscheinlich im Klartext, die etwaige Rente wird dann doch wahrscheinlich von der Pension abgezogen werden.
Kann man sich die jetzt noch ausbezahlen lassen?
Hast Du eine Ahnung wie sich das auf die Krankenversicherung auswirkt, könnte man da evtl. wieder in die gesetzliche Krankenkasse eintreten oder muß man weiterhin privat versichert (plus Beihilfe, weil Bundesbediensteter) bleiben?

Problem ist nur,das bis 2006 Renten Steuerfrei waren und
Pensionen versteuert wurden…

Den Unterschied verstehe ich jetzt leider nicht so ganz, war hat jetzt das eine mit dem anderen zu tun - *grübel*

Näheres solltest du am besten mit deiner Gewerkschaft
bereden…

Habe ich versucht, die sagen sie wissen das auch nicht ssoo genau und es würde sich wahrscheinlich nicht rechnen mit der Rente, auch zur Frage ob ich die schon vorzeitig bekomme konnte man nichts genaueres sagen.

gruß

DANKE DIR
grüße
Marie

Hallo,

Um es vereinfacht auszudrücken…
Die zu zahlende Rente (da sie eine Versicherungsleistung
ist,muss sie
ausgezahlt werden) wird von deinem Ruhegehalt insoweit
abgezogen,als das du mit Rente und Pension nicht mehr als 75
Prozent deiner letzten
Bruttobezüge als Beamter erhälst.

Ach so; wahrscheinlich im Klartext, die etwaige Rente wird
dann doch wahrscheinlich von der Pension abgezogen werden.
Kann man sich die jetzt noch ausbezahlen lassen?

nein.

Hast Du eine Ahnung wie sich das auf die Krankenversicherung
auswirkt, könnte man da evtl. wieder in die gesetzliche
Krankenkasse eintreten oder muß man weiterhin privat
versichert (plus Beihilfe, weil Bundesbediensteter) bleiben?

Ein „zurück“ aus der privaten zur gesetzlichen Kasse geht nicht; wäre
im Allgemeinen auch finanziell nicht interessant;
die Beihilfeberechtigung bleibt ja auch erhalten. Aus der gesetzl.
Rente steht dem Rentenempfänger ein Beitragszuschuss zum PKV-Beitrag zu; dieser kann sich u.U. negativ auf die Höhe der Beihilfe auswirken -näheres ggf. per mail.

Problem ist nur,das bis 2006 Renten Steuerfrei waren und
Pensionen versteuert wurden…

das ist nicht ganz korrekt; Renten waren nur mit dem sogenannten Ertragsanteil steuerpflichtig; dies führte i.d.R. dazu, das auf die Rente keine Steuer zu entrichten war. Beamtenpensionen sind - und waren - grundsätzlich in voller Höhe steuerpflichtig. Das ist aber, wenn die Pension um die Rente gekürzt wird - eher ein (steuerlicher)
Vorteil als ein Problem.

Gruß J.K.

Hallo,
Hallo Joerg,

danke für die Antwort.

Um es vereinfacht auszudrücken…
Die zu zahlende Rente (da sie eine Versicherungsleistung
ist,muss sie
ausgezahlt werden) wird von deinem Ruhegehalt insoweit
abgezogen,als das du mit Rente und Pension nicht mehr als 75
Prozent deiner letzten
Bruttobezüge als Beamter erhälst.

Ach so; wahrscheinlich im Klartext, die etwaige Rente wird
dann doch wahrscheinlich von der Pension abgezogen werden.
Kann man sich die jetzt noch ausbezahlen lassen?

nein.

Schade…

Hast Du eine Ahnung wie sich das auf die Krankenversicherung
auswirkt, könnte man da evtl. wieder in die gesetzliche
Krankenkasse eintreten oder muß man weiterhin privat
versichert (plus Beihilfe, weil Bundesbediensteter) bleiben?

Ein „zurück“ aus der privaten zur gesetzlichen Kasse geht
nicht; wäre
im Allgemeinen auch finanziell nicht interessant;
die Beihilfeberechtigung bleibt ja auch erhalten. Aus der
gesetzl.
Rente steht dem Rentenempfänger ein Beitragszuschuss zum
PKV-Beitrag zu; dieser kann sich u.U. negativ auf die Höhe der
Beihilfe auswirken -näheres ggf. per mail.

o. k. Beihilfe -wie gesagt Bundesbediensteter- bleibt ja bestehen.

Problem ist nur,das bis 2006 Renten Steuerfrei waren und
Pensionen versteuert wurden…

das ist nicht ganz korrekt; Renten waren nur mit dem
sogenannten Ertragsanteil steuerpflichtig; dies führte i.d.R.
dazu, das auf die Rente keine Steuer zu entrichten war.
Beamtenpensionen sind - und waren - grundsätzlich in voller
Höhe steuerpflichtig. Das ist aber, wenn die Pension um die
Rente gekürzt wird - eher ein (steuerlicher)
Vorteil als ein Problem.

Wir denn Deiner Meinung nach folgendes kommen: Mit einem Alter von 65 Jahren bekomme ich dann aus Altersgründen diese Rente gezahlt und die wird dann in voller Höhe wieder von der Pension abgezogen?

Oder wie?

Gruß J.K.

Gruß
Marie