Und die Moral von der Geschicht
Hallo Zusammen,
Hallo.
heiratet man eine LebenspartnerIn welche, z.B. wg. Krebs,
definitiv kein Jahr mehr zu leben hat- so hat der Verbliebene
keinen Anspruch auf Witwenrente, da hier eine Wartezeit von
einem Jahr gilt.
Wie aber wird es andersrum gehandhabt?
Nämlich dann, wenn die Kranke über kein Vermögen verfügt- wohl
aber der Neuvermählte, baldige Witwer.
Laut Sozialgesetzgebung bleiben einem Ehepaar in diesem Fall
3200€ Schonvermögen und ein monatliches Einkommen nach Hartz
IV.
Ist dies nicht ungerecht?
Nein. Das eine ist eine Versicherungsleistung, das andere Sozialhilfe. Hier ist eine unterschiedliche Bewertung durchaus angemessen.
Oder gibt es seitens des Sozialamtes eine Möglichkeit in einem
solchen Fall der Nottrauung anders zu verfahren und z.B. auf
eine Forderung zu verzichten?
Oder anders gefragt: Wie kann man im Falle einer Hochzeit mit einer sterbenden Person das meiste rausschlagen?
Von Moral einmal zur Unmoral gewechselt, welchen Grund es denn geben soll, am Sterbebett den Priester zu bestellen, welcher die Trauung vollzieht und im Anschluss gleich das Sterbegebet verließt.
Ehepartner sind einander zum Unterhalt verpflichtet. Das macht auch Sinn. Im Übrigen ist das heilige Sakrament der Ehe auch dafür da, nämlich bis dass der Tot sie scheidet. Aber nicht wenn der Tod schon eingeplant ist.