Rente und Sozialhilfe bei Heirat einer Sterbenden

Hallo Zusammen,
heiratet man eine LebenspartnerIn welche, z.B. wg. Krebs, definitiv kein Jahr mehr zu leben hat- so hat der Verbliebene keinen Anspruch auf Witwenrente, da hier eine Wartezeit von einem Jahr gilt.
Wie aber wird es andersrum gehandhabt?
Nämlich dann, wenn die Kranke über kein Vermögen verfügt- wohl aber der Neuvermählte, baldige Witwer.
Laut Sozialgesetzgebung bleiben einem Ehepaar in diesem Fall 3200€ Schonvermögen und ein monatliches Einkommen nach Hartz IV.
Ist dies nicht ungerecht?
Oder gibt es seitens des Sozialamtes eine Möglichkeit in einem solchen Fall der Nottrauung anders zu verfahren und z.B. auf eine Forderung zu verzichten?

MfG, Gerd

Und die Moral von der Geschicht

Hallo Zusammen,

Hallo.

heiratet man eine LebenspartnerIn welche, z.B. wg. Krebs,
definitiv kein Jahr mehr zu leben hat- so hat der Verbliebene
keinen Anspruch auf Witwenrente, da hier eine Wartezeit von
einem Jahr gilt.
Wie aber wird es andersrum gehandhabt?
Nämlich dann, wenn die Kranke über kein Vermögen verfügt- wohl
aber der Neuvermählte, baldige Witwer.
Laut Sozialgesetzgebung bleiben einem Ehepaar in diesem Fall
3200€ Schonvermögen und ein monatliches Einkommen nach Hartz
IV.
Ist dies nicht ungerecht?

Nein. Das eine ist eine Versicherungsleistung, das andere Sozialhilfe. Hier ist eine unterschiedliche Bewertung durchaus angemessen.

Oder gibt es seitens des Sozialamtes eine Möglichkeit in einem
solchen Fall der Nottrauung anders zu verfahren und z.B. auf
eine Forderung zu verzichten?

Oder anders gefragt: Wie kann man im Falle einer Hochzeit mit einer sterbenden Person das meiste rausschlagen?

Von Moral einmal zur Unmoral gewechselt, welchen Grund es denn geben soll, am Sterbebett den Priester zu bestellen, welcher die Trauung vollzieht und im Anschluss gleich das Sterbegebet verließt.

Ehepartner sind einander zum Unterhalt verpflichtet. Das macht auch Sinn. Im Übrigen ist das heilige Sakrament der Ehe auch dafür da, nämlich bis dass der Tot sie scheidet. Aber nicht wenn der Tod schon eingeplant ist.

Hallo schritt2,
denk doch bitte mal nach! Vielleich will niemand etwas herausschlagen, andererseits aber auch nicht seine Zukunft belasten.
Bei einer Heirat geht es, insbesondere in einer solchen Situation, vielleicht ja auch um so etwas wie Gefühle- wenn Du weißt was ich meine.

MfG, Gerd

2 Like

Hallo,

soweit ich weiß ist es neuerdings möglich, nur rein kirchlich zu heiraten, allerdings ist der Begriff „Bedarfsgemeinschaft“ ja nicht an eine Trauung gebunden, also da lieber nochmal nachfragen.
Aber vlt. besteht da eine Chance, wenn man nicht zusammen wohnt.

Gruß
Granini

Hallo Gerd,

dieser Aspekt war in deinem ursprünglichen Posting aber nicht ersichtlich.

mfg Bollfried

Nachfrage?
Hallo,

wie alt wären denn die Personen und sind ggf. Kinder noch in der Familie wohnhaft?

VG René

Hallo, beide sind über 50 und keine Kinder im Haushalt.

Hallo,

bei über 50 sollte noch ALG2/Hartz4 zum tragen kommen. Somit stehen JEDEM pro Lebenssjahr, 150,-€ Freibetrag an Vermögen zu.
Z. Bsp.
Alter 50 Jahre
150€x50 Jahre= 7500,-€ Freibetrage/pro Person!

Des Weiteren kann eine Rentenabsicherung in Höhe von 750,-€ pro Lebensjahr vorhanden sein.
Bei zu viel Barvermögen, kann man dieses auch in ne Rentenabsicherung umwandeln.

Heirate, wenn Du heiraten willst! Wie lange Gott, Deine diese Frau am Leben läßt, entscheidet kein Mensch!:wink:

VG René

Hallo Gerd,

Hallo.

dieser Aspekt war in deinem ursprünglichen Posting aber nicht
ersichtlich.

Dem schließe ich mich an.
Wenn wirklich die Gefühle der Liebe im Vordergrund stehen, tritt das Finanzielle zurück.
O.k., natürlich darf bedacht werden, dass man sich wirtschaftlich nicht unbedingt schlechter stellt.
MfG