Rente und Versorgungsausgleich

Liebe Experten,

ich tue mich ein bisschen schwer damit, in das Thema zu finden: A erwägt, sich von B scheiden zu lassen. Beide beziehen bereits gesetzliche Rente.

Wie ermittelt man, ob es für A finanziell gesehen günstiger wäre, sich nicht scheiden zu lassen, und zwar insbesondere unter der Annahme, dass B bald sterben würde?

Vielen Dank für jeden Hinweis,
Levay

Hallo,

es ist schon mal klar, dass sich das nur lohnen kann, wenn A in der Ehezeit niedrigere Anwartschaften erworben hat als B und somit beim Versorgungsausgleich der Begünstigte ist.

Am Besten, denke ich, kann man so etwas anhand eines sehr einfach gehaltenen Beispiels erklären:

A bekommt 650 Euro Rente, B bekommt 1.000 Euro Rente. Weitere für den Versorgungsausgleich relevante Einnahmen haben beide nicht.

Während der Ehezeit hat A Rentenanwartschaften in Höhe von 300 Euro erworben, B in Höhe von 500 Euro.

Somit werden im Versorgungsausgleich Anwartschaften in Höhe von 100 Euro (= 500 Euro - 300 Euro = 200 Euro : 2) von B auf A übertragen. Hierdurch werden die Anwartschaften in der Ehezeit quasi „gleich gezogen“, jeder hat dann 400 Euro aus der Ehezeit auf dem Konto.

Die Rente von A beträgt dann 750 Euro, die von B 900 Euro.

So weit im Fall der Scheidung. Nun bleiben die beiden verheiratet und B stirbt. Die Witwen®rente beträgt dann ca. 60 % von 1.000 Euro, also 600 Euro.

Da A mit seinen 650 Euro unter dem Freibetrag für die Einkommenansrechnung liegt, bekommt sie/ er die Witwen®rente ungekürzt, also die „ganzen“ 600 Euro. Zusammen verfügt A dann über 1.250 Euro.

Sie/ Er stellt sich hier also klar besser.

Eine Scheidung mit Versorgungsausgleich kann sich daher nur dann lohnen, wenn ein hoher Betrag ausgeglichen wird, d.h. B sehr viel höhere Anwartschaften in der Ehezeit erworben hat als A. Der Unterschied in den Anwartschaften muss so hoch sein, dass die Hälfte der Differenz zwischen den Anwartschaften höher ist als die zustehende Witwen®rente.

Und das ist eigentlich nicht möglich, denn die höheren Rentenanwartschaften von B stehen A ja nur zur Hälfte zu, während die Witwen®rente ca. 55 oder 60 % der Rente von B beträgt.

Da kann man rechnen wie man will, 55%/ 60% sind immer höher als 50 %. Also selbst wenn A gar keine Rente hat und B eine sehr hohe Rente mit hohen Anwartschaften in der Ehezeit, wird die Witwen®rente immer höher sein als der Versorgungsausgleich.

Du kannst das ja an dem o.g. Beispiel mal mit allen möglichen Beträgen durchrechnen. Das Ergebnis müsste immer gleich sein: Bezug von Witwen®rente ist günstiger als der Versorgungsausgleich.

Was ich jetzt nicht durchgerechnet habe ist der Fall, wenn die Rente von A höher als der Freibetrag bei der Einkommensanrechnung ist. Aber auch hier kann ich mir nicht vorstellen, dass der Versorgungsausgleich günstiger ist, da A dann ja eine höhere eigene Rente hat, wodurch sich die Differenz bei den Rentenanwartschaften vermindert.

Alle Klarheiten beseitigt!? :wink:

Servus,
Robert

Hallo,

Roberts Ausführungen sind etwas länglich aber im Prinzip korrekt.

Interessant könnte allerdings der Fall werden, wenn A außer der Rente über erhebliche anderweitige Einkünfte verfügt die u.U. auf eine Hinterbliebenenrente angerechnet werden. In diesem unwahrscheinlichen Fall müsste man noch einmal genauer rechnen. Dazu bräuchte man aber detaillierte Informationen.

Gruß
Werner