Muß ein Arbeitgeber für einen Vollbeschäftigten Rentner 65 Jahre, Sozialabgaben wie Arbeitslosenversicherung und Rentenbeiträge zahlen?
Krankenversicherung ist und Pflegeversicherung ist verständlich.
Muß ein Arbeitgeber für einen Vollbeschäftigten Rentner 65 Jahre, Sozialabgaben wie Arbeitslosenversicherung und Rentenbeiträge zahlen?
Krankenversicherung ist und Pflegeversicherung ist verständlich.
Hallo,
der Arbeitgeber muss für vollbeschäftigte Rentner über 65 Jahre den Arbeitgeberanteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Er soll durch ein solches Arbeitsverhältnis nicht besser gestellt werden, als solche Betriebe, die jüngere Arbeitnehmer beschäftigen.
Rechtsgrundlagen:
Rentenversicherung = $ 172 Abs. 1 Nr. SGB VI
Arbeitslosenversicherung = § 346 Abs. 3 SGB III
Gruß Woko
der Arbeitgeber muss für vollbeschäftigte Rentner über 65
Jahre den Arbeitgeberanteil zur Renten- und
Arbeitslosenversicherung zahlen. Er soll durch ein solches
Arbeitsverhältnis nicht besser gestellt werden, als solche
Betriebe, die jüngere Arbeitnehmer beschäftigen.
Oh, das wusste ich nicht
. Das ist ja mal eine bescheuerte Regelung in unserem Sozialrecht… als ob es ein Problem mit der BEVORZUGUNG älterer Arbeitnehmer gäbe
.
Muss der AG dann konsequenterweise auch Krankenversicherungsbeiträge für z.B. Studenten zahlen, um nicht besser gestellt zu sein?
Ich lösche dann besser mal mein falsches Posting weiter unten.
Viele Grüße,
Sebastian
Hallo,
Muss der AG dann konsequenterweise auch
Krankenversicherungsbeiträge für z.B. Studenten zahlen, um
nicht besser gestellt zu sein?
Für Studenten, die vollbeschäftigte Arbeitnehmer sind, gelten die normalen Bedingungen. Das heisst, es sind sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerbeiträge zu zahlen.
Ausnahme: Keine Rentenversicherung, wenn es sich um ein Praktikum handelt, dass in der Studienordnung vorgeschrieben ist.
Gruß Woko
Für Studenten, die vollbeschäftigte Arbeitnehmer sind, gelten
die normalen Bedingungen. Das heisst, es sind sowohl
Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerbeiträge zu zahlen.
Ausnahme: Keine Rentenversicherung, wenn es sich um ein
Praktikum handelt, dass in der Studienordnung vorgeschrieben
ist.
Ich meinte natürlich Studenten, die aus Sicht der SV Studenten sind (bei denen die Studenteneigenschaft im Vordergrund steht), und die daher in der Krankenversicherung studentisch versichert bleiben können. Üblicherweise werden da Verträge auf maximal ca. halbe Stellen vergeben.
Viele Grüße,
Sebastian
Hallo Sebastian,
wir entfernen uns langsam von der ursprünglichen Frage
Ich meinte natürlich Studenten, die aus Sicht der SV Studenten
sind (bei denen die Studenteneigenschaft im Vordergrund
steht), und die daher in der Krankenversicherung studentisch
versichert bleiben können. Üblicherweise werden da Verträge
auf maximal ca. halbe Stellen vergeben.
Es gilt natürlich die 20-Stunden-Regel. Bei unter 20 Stunden Arbeitnehmertätigkeit liegt das Schwergewicht auf dem Studium, daher Krankenversicherungsfreiheit ohne Beiträge.
Allerdings wird dies wieder durch verschiedene Konstellationen relativiert.
Besteht die KV über die Familienhilfe, dann fällt der Anspruch weg, wenn das Einkommen 360 bzw. 400 € mtl. beträgt. Der Student muss sich selbst versichern. Auch das Kindergeld ist evtl in Gefahr.
Handelt es sich um einen Minijob, dann sind trotzdem pauschale beiträge zur KV und RV vom Arbeitgeber zu zahlen.
Gruß Woko