Rente und Witwengeld

Ich habe folgende Frage, vielleicht weiß da jemand mehr
eine gute Freundin von mir- Ärztin in Rente- ist vor einem halben Jahr Witwe geworden, der verstorbene Mann war Beamter und auch schon Pensionär.
Eine ehemalige Sprechstundenhilfe meiner Freundin hat die erforderlichen Anträge bzgl. des Witwengeldes gestellt und jetzt gab es ein Ergebnis- sie bekommt kein Witwengeld, weil sie angeblich selber genug Rente hat, wovon sie leben kann. Im Internet habe ich gelesen, dass bei Beamtenwitwen, die selber Rentner sind, keine Anrechnung erfolgt! Was stimmt denn nun und wer bestimmt, wie hoch der Höchstsatz beider Renten zusammen sein darf und wer könnte meiner Freundin da weiter helfen, der von mir angerufene Rentenberater fühlte sich nicht kompetent, da Ärzte und Beamtenrecht betroffen sind.

Hallo,

Eine ehemalige Sprechstundenhilfe meiner Freundin hat die erforderlichen Anträge bzgl. des Witwengeldes gestellt und jetzt gab es ein Ergebnis- sie bekommt kein Witwengeld, weil sie angeblich selber genug Rente hat, wovon sie leben kann.

Diese einfach bzw. Pauschale Antwort in einem bescheid auf einen ordentlich Antrag mag ich mir ehrlich gesagt kaum vorstellen. Dem lag nicht eine dezidierte Berechnung nebst Verweisen auf die jeweilgen §§ des geltenden Beamtenversorgungsgesetzes bei?

Im Internet habe ich gelesen, dass bei Beamtenwitwen, die selber Rentner sind, keine Anrechnung erfolgt! Was stimmt denn nun und wer bestimmt, wie hoch der Höchstsatz beider Renten zusammen sein darf und wer könnte meiner Freundin da weiter helfen, der von mir angerufene Rentenberater fühlte sich nicht kompetent, da Ärzte und Beamtenrecht betroffen sind.

Ja, das ist eben die Folge von Xundzwöflzig Altersvorsorgesystemen. Der Rentenberater der gesetzlichen Rentenversicherung kennt sich mit diesem einen System aus, welches für sich wohl bereits kompliziert genug ist.
Da es hier um die Anrechnung auf eine Witwenpension geht, wäre eben die Besoldungstelle zuständig, die einem das erklärt. Wenn man es nicht glaubt, dann eben im Zweifel ein Anwalt, der sich damit auskennt.
Eine allgemeingültige Antwort dürfte hier mit diesen Angaben kaum möglich sein, so dass sich dann wohl oder übel dieser Weg empfiehlt, um für den individuellen Fall eine Klärung zu erfahren. Es gibt da ja die verschiedensten Laufbahnen, Bund oder die 16 Bundesländer etc. pp. und die Vielzahl von Änderungen und Ausnahmen sowie Ausnahmen von den Ausnahmen zu beachten.

Grüße

vielen Dank für die Antwort, ist natürlich schwierig, alles hier zu schildern. Natürlich gibt es einen Bescheid und in dem steht drin, dass sie einen Anspruch von Minus 400€ hat und die § stehen auch drin, eigentlich wollte ich auch nur wissen, wer bestimmt eigentlich die Höchstsumme, die man erreichen darf, ab wann es kein Witwengeld zusätzlich zur eigenen Rente mehr gibt.
Die zuständige Stelle ( Beamtenkasse) hat auf einen Anruf hin erklärt, sie wären nicht zuständig für Rechtsberatung und ebenfalls auf einen Anwalt verwiesen…aber welche Fachrichtung nimmt man da, denn die meisten Anwälte meinen ja, sie wären kompetent für alles.

Hallo, Auskunft über Fachanwälte für Rentenrecht bekommt man bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer deines Gerichtbezirkes LG rolf

Hallo, Auskunft über Fachanwälte für Rentenrecht bekommt man
bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer deines Gerichtbezirkes

Hallo,
aber das ist genau die falsche Fachrichtung.
Es geht nicht ums Rentenrecht sondern um das Beamtenrecht.

Gruß von TrixiMaus

Hallo, wieder ein sternchen für die Info, Adresse für Fachanwalt für Beamtenrecht, bekommt man auch da. LG rolf