Sehr geehrte Experten/innen,
da gab es in meinem Freudeskreis eine heiße Diskussion und ich bitte Sie um Klärung.
Eine Person geht z.B. 2009 mit 64 Jahren in Altersrente. Sie erhält eine Bruttorente von ca. 18.500,–€. Wie hoch ist nach Abzug der Steuerfreibeträge für Werbungskosten und Sonderausgaben die Besteuerung bzw. muss diese Person überhaupft Steuern bezahlen?
Ich danke vorab herzlichst für die geschätze Antwort und wünsche allen Lesern/innen ein gesündes und glückliches Jahr 2009.
Freundlichst gegrüßt
kleriker81
Moin,
Der Steuerpflichtige, der erstmals in 2009 eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziegt, muss von den Bruttoeinnahmen 56% versteuern. Abzüglich 102 Euro Werbungskostenpauschale.
Allerdings muss folgendes dabei beachtet werden: In dem Jahr in dem erstmals 12 Monate die Rente bezogen wird, wird anhand dieses Prozentsatzes von 56% der steuerfreie Anteil ermittelt, der dann lebenslänglich von den Bruttoeinnahmen abgezogen wird. Sofern die in Berlin nicht auf neue Ideen kommen…
2009:
18.500 x 56 % = 10360 Euro steuerpflichtiger Anteil. Ob derjenige dann Steuern zu zahlen hat, hängt davon ab, ob weitere Einkünfte erzielt wurden und ob Vorsorgeausfwendungen und Sonderausgaben dazu führen, dass das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag in Höhe von 7664 Euro liegt. Wenn nicht, dann sind Steuern zu zahlen.
Es gibt ein Programm namens ELSTER, dass sich dazu eignet selbst auszurechnen, ob derjenige Steuern zahlen muss oder nicht, denn hier ist dies so ohne weiteres nicht möglich.
Im Übrigen ist es dem Steuerrecht völlig egal, ob man Rentner oder sonstiges ist. Es gibt nur den Steuerpflichtigen und in der Einkommensteuer die 7 Einkunftsarten. Und unter diese fällt die Rente.
Allen ein gutes neues Jahr!!!
e
Hi,
gute Erklärung, nur mit archivtauglicher Überschrift versehen.
Schöne Grüße
C.