Rente (volle Erwerbsminderung), 400€-Job

Moin,

Frührentner F möchte sich gerne etwas hinzuverdienen. Nach mündlichen Auskünften und den Infos in ausliegenden Broschüren ist es möglich bis zu 400€ hinzuzuverdienen.

Dies ist wohl die „einfache“ Konstellation, es scheint auch kompliziertere Situationen zu geben, die individuell beurteilt werden.

F ist verrentet worden, da F höchstens drei Stunden pro Tag regelmäßig arbeiten kann.

Mündlich wurde die Auskunft gegeben, dass bei einem 400€-Job die zeitliche Belastung keinerlei Rolle spielt.

Hm, ist das nicht ein Widerspruch?

Folgendes Szenario:

Ein kleiner Verein betreut eine touristische Attraktivität im Sommer, 5 Tage die Woche. Diese Betreuung teilen sich zwei 400€-Jober.

Je nach Absprache werden die Tage aufgeteilt, mal nach ein paar STunden gewechselt, aber auch mal 7 Std. am Stück - mit Mittagspause - die Tätigkeit ausgeübt.

Diese besteht im Wesentlichen darin, anwesend zu sein, d.h. morgens aufschließen, abends abschließen, Postkarten, Heftchen usw. zu verkaufen, also recht wenig belastend.

Was sagt die RV, dass F auch mal sieben Std. anwesend sein kann? Gefährdet F die Rente durch diesen Job?

Eine Anfrage an die RV möchte F noch nicht machen, da evtl. „schlafende Hunde“ geweckt werden.

Gruß Volker

Hallo,

es gibt verschiedene Grade der Erwerbsunfähigkeit. Massgeblich ist, was im Rentenbescheid steht. Dort ist auch eine Verdienstgrenze genannt. Die kann u.U. auch unter 400 EUR liegen und das zählt dann.

Die 3 Std. gelten für eine regelmäßige Tätigkeit. Wenn die Tätigkeit im Wochenschnitt unter 3 Std bleibt, ist das in jedem Fall o.k. Alles andere würde ich mir von der RV bestätigen lassen.

Dass 400 EUR-Jobs immer unschädlich sind, ist jedenfalls ein Märchen.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

Frührentner F möchte sich gerne etwas hinzuverdienen. Nach mündlichen Auskünften und den Infos in ausliegenden Broschüren ist es möglich bis zu 400€ hinzuzuverdienen.

Das ist nicht die korrekte Interpretation. Jeder darf in Deutschland soviel verdienen, wie er will.

Dies ist wohl die „einfache“ Konstellation, es scheint auch kompliziertere Situationen zu geben, die individuell beurteilt werden.

Die 400€-Grenze sind lediglich ein K.O.-Kriterium. Wenn jemand mehr verdient, dann keine volle EU-Rente, sondern nur noch teilweise oder BU-Rente. Allerdings darf dieser Wert 2 mal im Jahr überschritten werden.

F ist verrentet worden, da F höchstens drei Stunden pro Tag regelmäßig arbeiten kann.
Mündlich wurde die Auskunft gegeben, dass bei einem 400€-Job die zeitliche Belastung keinerlei Rolle spielt.

Aussage von wem? Wie belastbar ist die im Zweifelsfall.

Hm, ist das nicht ein Widerspruch?

In der Tat. Die drei Stunden sind keine Durchschnitt über einen Zeitraum, sondern die Grenze für einen Tag.

Folgendes Szenario:
Ein kleiner Verein betreut eine touristische Attraktivität im Sommer, 5 Tage die Woche. Diese Betreuung teilen sich zwei 400€-Jober.
Je nach Absprache werden die Tage aufgeteilt, mal nach ein paar STunden gewechselt, aber auch mal 7 Std. am Stück - mit Mittagspause - die Tätigkeit ausgeübt.
Diese besteht im Wesentlichen darin, anwesend zu sein, d.h. morgens aufschließen, abends abschließen, Postkarten, Heftchen usw. zu verkaufen, also recht wenig belastend.

Persönliche Bewertung ;o)

Was sagt die RV, dass F auch mal sieben Std. anwesend sein kann? Gefährdet F die Rente durch diesen Job?

Ja, er widerlegt damit seine Begutachtung als voll erwerbsgeminderter.

Eine Anfrage an die RV möchte F noch nicht machen, da evtl. „schlafende Hunde“ geweckt werden.

Doch, das ist einfach das Beste, was man machen kann. Der Zuverdienst muss ja ohnehin sofort gemeldet werden, steht so auf dem Bescheid. Die erfahren das ja ohnehin, wenn es keine Schwarzarbeit ist. Spätestens dann sind die Hunde geweckt. Und selbstverständlich stellen sich da sofort Fragen nach Art und Umfang der Tätigkeit.
Die 400€-Grenze ist lediglich ein K.O.-Kriterium. Weitere Kriterien sind die zeitliche Belastung, die körperliche Belastung, das vorherige Einkommen, die Abweichung vom Tariflohn (da er ja weniger leistungsfähig ist als „Normale“) etc. pp.

Grüße

Moin,

danke für Deine Antwort.

Das ist nicht die korrekte Interpretation. Jeder darf in
Deutschland soviel verdienen, wie er will.

Ok., gemeint ist hier sicher der Zuverdienst ohne die Rente zu gefährden oder zu mindern.

Z.B. ist eine selbstständige Tätigkeit - sogar bei Verlust - rentenschädlich.

Aussage von wem? Wie belastbar ist die im Zweifelsfall.

Mdl. Aussage dreier verschiedener Sachbearbeiter der RV sowie des VdK.

Doch, das ist einfach das Beste, was man machen kann. Der
Zuverdienst muss ja ohnehin sofort gemeldet werden, steht so
auf dem Bescheid. Die erfahren das ja ohnehin, wenn es keine
Schwarzarbeit ist. Spätestens dann sind die Hunde geweckt. Und
selbstverständlich stellen sich da sofort Fragen nach Art und
Umfang der Tätigkeit.

F hat jetzt eine schriftliche Stellungnahme angefordert, der evtl. Arbeitsvertrag ist beigelegt, er hat auf Nachfrage wiederum keine Bedenken ausgelöst. Die zeitliche Belastung ist schlicht nicht geregelt.

Gruß Volker

Moin Barmer,

auch Dir danke für Deine Antwort.

Die 3 Std. gelten für eine regelmäßige Tätigkeit. Wenn die
Tätigkeit im Wochenschnitt unter 3 Std bleibt, ist das in
jedem Fall o.k. Alles andere würde ich mir von der RV
bestätigen lassen.

Ein schriftliche Stellungnahme ist angefordert, da es sich um Saisonarbeit handelt, die über ein Jahresarbeitszeitkonto verrechnet wird, kommt man - mit diesen mathematischen Tricks - auf unter drei Std./Tag.

Dass 400 EUR-Jobs immer unschädlich sind, ist jedenfalls ein
Märchen.

Hier unkritisch, da 400€ explizit als Hinzuverdienst ausgewiesen sind.

Gruß Volker