Rente vorziehen nicht sinnvoller?

Ein Hallo an die Matheexperten!
Weiß nicht, ob sich bei mir ein Denkfehler eingeschlichen hat.
Angenommen, jemand würde mit 65 Jahren 1000 Euro Rente erhalten und will sie nun mit 60 (theoretisch) beziehen. Dann werden 18% abgezogen. Er erhält also 820 Euro Rente statt in 5 Jahren 1000.
Auf 5 Jahre macht das 820*12*5 = 49.200 Euro Renteneinkünfte, die er in Geldvorteil ist, anstatt mit 65 Jahren in Rente zu gehen. Wie alt müßte er werden, daß ihm diese 49.200 Euro „aufgefressen“ werden? Meiner Meinung 49.200:180 Euro = 273.33 Monate = 22.777 Jahre + 65 Jahre = 87.77 Jahre. Mache ich da einen Gedankenfehler? Zinsvorteil lasse ich mal unberücksichtigt.
Danke schon mal für die Auskunft.
LG
Fritz

Moin, Fritz,

Ein Hallo an die Matheexperten!

keineswegs :smile:

Er erhält also 820 Euro Rente statt in 5 Jahren 1000.

Die 1.000,- werden nur dann erreicht, wenn der Kandidat bis 65 arbeitet. Also sind, wenn der Gudste morgen aufhört, die 18 % von dem abzuziehen, was er bis heute erreicht hat, also etwa 100 Euro weniger.

Gruß Ralf

Nachtrag
Die Zahlen sind natürlich nur über den Daumen gehustet - without gun.

Hallo Ralf,
deshalb ist mir Mathe suspekt. wie kommst du auf 100 Euro weniger? Zwischen 60 und 65 Jahre? Also nehmen wir mal die 5 Jahre als fest an.
Gruß Fritz

Also sind, wenn der Gudste morgen aufhört, die 18 %
von dem abzuziehen, was er bis heute erreicht hat, also etwa
100 Euro weniger.

Gruß Ralf

Hi Fritz,

wie kommst du auf 100 Euro weniger?

ganz wild über den Daumen: 1 Jahr Durchschnittsverdienst bedeutet 1 Rentenpunkt, der ist heute 26 Euro wert. Die Durchschnittsrente liegt momentan bei 1170 Euro, der Kandidat verdient aber etwas weniger als der Durchschnitt. 5 Jahre sind dann vielleicht 4 Punkte, 4 mal 26 ergibt grob 100. Alles klar?

Gruß Ralf

Hi Ralf,
das habe ich verstanden. Und wenn er zwischen 60 und 65 arbeitslos ist, wird auch irgendein Durchschnitt anerkannt? So daß dann die Rente auch automatisch steigt? Oder sich verringert?

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Hallo Ralf,
ich habe 2 Rentenauskünfte: Die erste vom 19.11.2003, demnach würde ich zum Renteneintritt mit 65 Jahren 653,32 Euro erhalten.
Habe 25,0026 Entgeltpunkte gesammelt, der Rentenwert dafür beträgt 26,13.
In der 2. Rentenausksunft vom 31.7.2007 habe ich nun plötzlich 23,9059 Entgeltpunkte, also weniger!
Der Rentenwert pro Punkt beträgt 26,27, ist also etwas gestiegen.
Insgesamt ist mein Rentenanspruch auf 628,01 Euro gesunken.
Meine Werte sind sicher nicht repräsentativ, weil ich lange Zeit im Ausland lebte und auch jetzt lebe und auch noch Rentenansprüche aus anderen Ländern habe.
In Deutschland hat sich aber seit 1993 nichts mehr bei meinem Beitragskonto geändert, daher wundert mich die Kürzung der Entgeltpunkte doch sehr.
Ich weiß, bin vom Thema abgewichen, gehört jetzt eigentlich alles ins Brett „Soziales“,
aber weil sich zwischen meinen 60 und 65 Jahren in Deutschland bei meinem Beitragskonto nichts ändert, steht immer noch die mathematische Aufgabe, die ich am Anfang gestellt habe, also ohne die fiktivien 100 Euro Mehr-Rente mit 65 Jahren.
Morgendlichen Gruß
Fritz

Du sammelst während Deines Arbeitslebens Punkte an, die können
Dir nicht mehr genommen werden, die Rente kann also nur
wachsen. Lass Dir mal eine Rentenmitteilung von der
Rentenanstalt kommen: [email protected]. Und dazu gleich den
Rentenratgeber
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18…

-)))

Gruß Ralf

Sein Arbeitlohn fällt ja dann weg.

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Sein Arbeitlohn fällt ja dann weg.

Hallo,
da hast du recht, aber in meinem Fall kann ich in Deutschland nichts verdienen + mein Beitragskonto erhöhen, weil ich in Frankreich lebe.
Gruß Fritz

Moin, Fritz,

die Zahl von 2003 ist eine Prognose, bei der vorausgesetzt wird, dass die Beiträge weiterhin so gezahlt werden wie im Durchschnitt der letzten 5 Jahre. Wenn sich diese Beiträge bis 2007 stark geändert haben, dann ändern sich auch die vorhergesagten Rentenpunkte.

Auf dem Blatt mit dem Titel „Rentenauskunft - kein Rentenbescheid“ werden 2 Zahlen genannt: Erst „Die Altersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahr würde xxx,xx betragen…“, dann "Sollten Sie bis zur Vollendung … bekämen Sie … yyy,yy Euro.

Wer zB nach dem Altersteilzeitgesetz früher in Rente geht, muss für jeden Monat vor dem 65. Geburtstag 0,3 % von xxx,xx abziehen.

Gruß Ralf

ps: Hat immer noch keiner gemerkt, dass wir im falschen Brett herumtoben :smile:))

Hallo Ralf,
weil ich in den letzten 10 Jahren vor 2003 nichts in die deutsche Rentenkasse gezahlt hatte, wäre die Rechnung ja wohl einfach gewesen, daß sich auch bis zum Rentenbeginn nichts ändert, von daher traue ich deiner Aussage nicht.

die Zahl von 2003 ist eine Prognose, bei der vorausgesetzt
wird, dass die Beiträge weiterhin so gezahlt werden wie im
Durchschnitt der letzten 5 Jahre. Wenn sich diese Beiträge bis
2007 stark geändert haben, dann ändern sich auch die
vorhergesagten Rentenpunkte.

Wie oben gesagt, kann sich die Voraussage nicht geändert haben.

Auf dem Blatt mit dem Titel „Rentenauskunft - kein
Rentenbescheid“ werden 2 Zahlen genannt: Erst „Die Altersrente
nach Vollendung des 65. Lebensjahr würde xxx,xx betragen…“,
dann "Sollten Sie bis zur Vollendung … bekämen Sie …
yyy,yy Euro.

Das steht hier nicht mehr zur Debatte und ist unbestreitbar.

Gruß Ralf

ps: Hat immer noch keiner gemerkt, dass wir im falschen Brett
herumtoben :smile:))

Meine Eingangsfrage ist ja immer noch nicht beantwortet.
Gruß Fritz

Nu aber…
Moin,

im 274. Monat hat der Normalrentner mit 274.000 € den "Früh"rentner eingeholt, der dann nach 334 Monaten 273.880 € kassiert hat.

Gruß Ralf

Hallo Ralf,
dann hast du mit einem anderen Rechenweg ja das gleiche Ergebnis herbeigezaubert. Gelten die 274 Monate ab 60 oder 65 Jahre? Das wäre dann die letzte Frage.
Gruß Fritz

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Man kann freiwillig einzahlen.
Früher Rente kriegt man aber niemals,
wenn man nicht in deutschland gemeldet
arbeitunfähig ist, würd’ ich mal so sagen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Fritz,

Gelten die 274 Monate ab 60 oder 65 Jahre?

ab 65; ab 60 läuft die Chose 334 Monate, dann treffen sie sich. Der Unterschied beträgt gerade 60 Monate bzw 5 Jahre :smile:))

Ich habe übrigens zwecks Faulheit gar nicht gerechnet, sondern mir ein Excel-Blatt gestrickt.

Gruß Ralf

Hallo,
habe aber schon meine Rentenauskunft. Man muß nur 1 Jahr lang in Deutschland arbeitslos gemeldet sein (auch ohne Bezüge), dann kann man auch schon im Ausland lebend mit 61 Jahren, wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind, Rente bekommen. Deine Aussage ist also nicht richtig.
Gruß Fritz

Früher Rente kriegt man aber niemals,
wenn man nicht in deutschland gemeldet
arbeitunfähig ist, würd’ ich mal so sagen.

Hi Ralf,
dann muß ich also sehr optimistisch denken, um auf die vorzeitige Rente zu verzichten, 65 + 22 3/4 Jahre = 87 3/4 Jahre.
Gruß Fritz, und Danke!

Hi Fritz,

Gelten die 274 Monate ab 60 oder 65 Jahre?

ab 65; ab 60 läuft die Chose 334 Monate, dann treffen sie
sich. Der Unterschied beträgt gerade 60 Monate bzw 5 Jahre

-)))

Das ‚arbeitsunfähig‘ war nicht ganz richtig,
ist aber gleichbedeutend mit ‚nicht mehr vermittelbar‘. das ist dann ein Deal der Rentenanstalt mit der Arge und u.U. mit dem ex-gross-arbeitgeber. Das kann schon
Abzüge/Probleme geben, wenn man in ein anderes
Bundesland oder gar Stadt zieht.
So rein auf einzel-person-basis ist das eine schwierige Sache. Im Ausland wird auch nach
dortigen Lebenshaltungskosten gekürzt,
was die rente nicht aus erbrachten Beiträgen betrifft also sozusagen aus arge-Zuschüssen,
was in Frankreich aber kaum ein Unterschied ist.

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Hallo,
laß es lieber sein, bevor du hier Leute verunsicherst.
Gruß
Fritz

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Es ist eine „alte“ Diskussion unter den Versicherungsmathematikern, dass die 0,3% Abschlag pro Monat zu niedrig sind (aber scheinbar politisch gewollt!?), und der „korrekte“ Abschlag (inklusive Berücksichtigung des Zinses) eher 0,4-0,5% sein müsste.

So ad hoc mal folgender Link zur Untermauerung (http://www.faz.net/s/Rub6B15D93102534C72B5CF6E795614…) im 6. Absatz.