Rente während des Gefängnisaufendhalts

Lesen momentan das buch er Vorleser und frage mich nun, ob man als Renter auch während seiner Haftzeit Rente bezieht oder ob das Geld die Justizvollzugsnstalt dann bekommt.

Freue mich auf jede Antwort

Hallo Susanne,

die Rente (oder andere Versorgunsgbezüge) „Ruhen“ während eines Aufenthaltes in einer JVA.
Ansonsten würde ja ein Rentner zum B. aus einem Gefängnisaufenhalt noch einen wirtschaftlichen Vorteil ziehen…

mfg

Hallo Frank!

die Rente (oder andere Versorgunsgbezüge) „Ruhen“ während
eines Aufenthaltes in einer JVA.
Ansonsten würde ja ein Rentner zum B. aus einem
Gefängnisaufenhalt noch einen wirtschaftlichen Vorteil
ziehen…

Weißt Du das sicher? Ich weiß es nicht, kann aber nur schwer einsehen, daß Freiheitsentzug damit einher gehen soll, einen erworbenen Rechtsanspruch auf Rente einzubüßen. Was geschieht mit der Wohnung/dem Haus des Häftlings, wenn er zeitweise keine Rentenzahlungen erhält. Es kann nicht Sinn einer zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe sein, einen Menschen obdachlos zu machen und ihn wirtschaftlich zu ruinieren. Was ist mit Menschen, die aus der Rente des Häftlings versorgt werden? Und warum setzt Du Ruhen in Gänsefüßchen? Entweder ruht die Rente (dann ohne Gänsefüßchen) oder sie ruht nicht.

Gruß
Wolfgang

Hallöle,

Soweit ich weiß, bleibt die Rente bestehen, da es ja ein legal erworbener Leistungs-anspruch ist. Läßt man sich seine Rente auf das Knastkonto überweisen, (im geschloßenen Vollzug) bekommt man einen gewissen Satz ausbezahlt aber nicht in bar. Man kann dafür Lebensmittel, Taback oder Zigaretten u.s.w. kaufen. Der Rest wird bis zur Entlassung angespart. Im offenen Vollzug hat der Rentner sein ganz normales Konto und kann in der Regel selber über das Geld verfügen. Es kann aber auch sein das es von Anstalt zu Anstalt verschieden geregelt wird. Auf alle Fälle bekommt es seine Rente weiter. Spätestens nach der Entlassung hat es alles wieder.
Gruß Holger!

Hallöle,

Soweit ich weiß, bleibt die Rente bestehen, da es ja ein legal
erworbener Leistungs-anspruch ist. Läßt man sich seine Rente
auf das Knastkonto überweisen, (im geschloßenen Vollzug)
bekommt man einen gewissen Satz ausbezahlt aber nicht in bar.
Man kann dafür Lebensmittel, Taback oder Zigaretten u.s.w.
kaufen. Der Rest wird bis zur Entlassung angespart. Im offenen
Vollzug hat der Rentner sein ganz normales Konto und kann in
der Regel selber über das Geld verfügen. Es kann aber auch
sein das es von Anstalt zu Anstalt verschieden geregelt wird.
Auf alle Fälle bekommt es seine Rente weiter. Spätestens nach
der Entlassung hat es alles wieder.

Er verursacht durch seine Straftat riesige Kosten für den Staat, darf aber weiter Geld vom Staat kassieren?

Er verursacht durch seine Straftat riesige Kosten für den
Staat, darf aber weiter Geld vom Staat kassieren?

Also: prinzipiell kassiert er nicht Geld vom Staat, sondern bekommt seine Rente. Und für die hat er jahre- oder jahrzehntelang in die Rentenkasse eingezahlt.
Es sind also seine wohlerworbenen und wohlbegründeten Ansprüche, die er verwirklicht.

Gegen Vorurteile hilft manchmal: Nachdenken.

Gruß - Rolf

Hallo Wolfgang,

„Ruhen“ heißt,das der Leistungsanspruch auf die Rente bestehen bleibt,nur das sie nicht ausgezahlt wird…

Eine Besonderheit gibt es dabei aber noch,wenn nämlich Unterhaltsberechtigte Angehörige (also die Ehefrau/Mann oder noch Minderjährige Kinder) vorthanden sind,die über keine eigene Verdienstmöglichkeiten verfügen.In diesem Falle würde die Rente an diese gezahlt werden.

Ansonsten muss der Häftling (auch wenn er „schon“ Rente erhält)genau
wie alle anderen Häftlinge für seinen Unterhalt sorgen.
Ansonsten wäre Knast ja für „Vermögende Leute“ sozusagen ein
„Wellness-Urlaub“…:smile:

Hallo Rolf,

genau deswegen „Ruht“ der Anspruch auf Rentenbezug auch während der
Verbüßung einer Haftstrafe…
Ansonsten währe Strafvollzug für Rentner mit einer hohen Rente
(und Leute mit einer dicken Brieftasche) ja ein Besserer Wellness-Urlaub…:smile:)

Hallo Frank!

genau deswegen „Ruht“ der Anspruch auf Rentenbezug auch
während der
Verbüßung einer Haftstrafe…

Ich kann mir unter dem Begriff „Ruhen“ überhaupt nichts vorstellen. Was heißt das genau? Die Rente für den Monat z. B. Januar behält die Rentenkasse ein für allemal ein und ist für den Rentner verloren? Oder wird die Rente nicht ausgezahlt und nach Verbüßung der Haftstrafe nachgezahlt? Was aber passiert mit der Wohnung/dem Haus und anderen laufenden Verpflichtungen des Inhaftierten? Kommt alles unter den Hammer/auf den Müll und die materielle Lebensleistung eines Menschen ist wegen kurzer Inhaftierung futsch? Da kann etwas nicht stimmen.

Rente ist kein staatliches Geschenk, sondern ein Rechtsanspruch, den ein Gericht niemandem wegnehmen kann. Auch wer Einkünfte aus Vermietung oder aus einem Gewerbebetrieb/einer Beteiligung erzielt, behält diese Einkünfte ganz unabhängig vom Freiheitsentzug.

Ansonsten währe Strafvollzug für Rentner mit einer hohen Rente
(und Leute mit einer dicken Brieftasche) ja ein Besserer
Wellness-Urlaub…:smile:)

Den Satz verstehe ich inhaltlich nicht.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

genau deswegen „Ruht“ der Anspruch auf Rentenbezug auch
während der
Verbüßung einer Haftstrafe…

Du scheinst sehr gut informiert zu sein, deswegen würde ich gern wissen, wo das geregelt ist. Ich habe leider weder im SGB noch im Strafvollzugsgesetz etwas dazu gefunden, aber vielleicht habe ich ja auch nicht richtig nachgesehen. Mich würde die Rechtsgrundlage sehr interessieren.

Gruß,

Florian.

Er verursacht durch seine Straftat riesige Kosten für den
Staat, darf aber weiter Geld vom Staat kassieren?

Also: prinzipiell kassiert er nicht Geld vom Staat, sondern
bekommt seine Rente. Und für die hat er jahre- oder
jahrzehntelang in die Rentenkasse eingezahlt.
Es sind also seine wohlerworbenen und wohlbegründeten
Ansprüche, die er verwirklicht.

Gegen Vorurteile hilft manchmal: Nachdenken.

Hallo Rolf,

Du sprichst mir aus der Seele.
Die Strafe heiß ja auch „Freiheitsentzug“ und nicht Enteignung. In der Regel, da kommt es aber auch auf die Traftat und die finanziell Situation des Täters an, ist in der Strafe ja auch eine Schadenswiedergutmachung enthalten und die Gerichtskosten werden auch auf den Täter umgelegt.
Gruß Holger

allo,

In der Regel, da kommt es aber auch auf die
Traftat und die finanziell Situation des Täters an, ist in der
Strafe ja auch eine Schadenswiedergutmachung enthalten

Ich glaube, da verwechselst Du den Strafprozess mit einem Zivilprozess - oder mit US-Spielfilmen. Kann das sein?
Gruß
loderunner (ianal)

Oh ja, wenn ich noch mal genau darüber nachdenke, muß ich das wohl genauer difrenzieren. Wie gesagt, dass kommt auf die Straftat an, wenn es einen geschädigten gibt muß der einen Zivilprozess führen auf Schadenswiedergutmachung.
Das hat aber nichts mit US-Spielfilmen zu tun, sonder mit eigenen Erfahrungen. Wollte jetzt nur nicht so ins Detail gehen weil es ja mit der Frage an sich nicht viel zu tun hat.
Gruß und sorry Holger.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die ist futsch…
Hallo Wolfgang,

Was aber passiert
mit der Wohnung/dem Haus und anderen laufenden Verpflichtungen
des Inhaftierten? Kommt alles unter den Hammer/auf den Müll
und die materielle Lebensleistung eines Menschen ist wegen
kurzer Inhaftierung futsch? Da kann etwas nicht stimmen.

Wenn keine Angehörigen (Frau oder Kinder) da sind,geht das natürlich
„über den Jordan“…
Wir reden hier von einer Straftat…warum sollte es den dem Täter
„Besser“ ergehen als dem Opfer???..

„Ruhen“ eines Anspruches gibt es nicht nur bei der Rente,sondern auch bei andern Leistungen wie ALG oder Reha…
Ruhen heißt,das der Anspruch auf die Leistung bestehen bleibt,nur diese
nicht gezahlt wird (weil zum B. andere Leistungen gewährt werden).

Rente ist kein staatliches Geschenk, sondern ein
Rechtsanspruch, den ein Gericht niemandem wegnehmen kann. Auch
wer Einkünfte aus Vermietung oder aus einem
Gewerbebetrieb/einer Beteiligung erzielt, behält diese
Einkünfte ganz unabhängig vom Freiheitsentzug.

Hallo Benny!

Wenn keine Angehörigen (Frau oder Kinder) da sind,geht das
natürlich „über den Jordan“…

Weißt Du das oder ist es eine Annahme? Hast Du eine Vorschrift aus dem SGB parat?

Wir reden hier von einer Straftat…warum sollte es den
dem Täter „Besser“ ergehen als dem Opfer???..

Es geht hier nicht um Opfer, sondern um eine Inhaftierung eines Rentners aus welchem Grund auch immer. Dafür muß es überhaupt kein Opfer aus Fleisch und Blut geben.

Eine Altersrente ist ein erworbener Rechtsanspruch, wie auch Einnahmen aus Beteiligungen oder Vermietungen auf Rechtsansprüchen beruhen. Es kann nicht stimmen, was hier erzählt wird, daß solche Rechtsansprüche durch Freiheitsentzug obsolet werden. Jemand schrieb, die Rente „ruht“. Aber was darunter genau zu verstehen ist, verrät er auch auf Nachfrage nicht. Die Äußerung scheint auf Meinung statt auf Sachkenntnis zu beruhen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

in Punkto „Haftfähigkeit“ gibt es im Strafvollzugsgesetz genaue Regelungen…Ein Rentner wird kaum dafür in Haft kommen,wenn er
Angela den „Finger“ zeigt…*Ironietag*…
Das ein „Vollrentner“ (also jemand mit 65 Jahren oder Älter) noch in die Haft geht,gibt es nur bei „schweren Verbrechen“…und damit gibt es auch garantiert ein „Opfer“…

Was verleitet dich denn eigentlich zu der Annahme,das ein Rentner
„Ungestraft“ was tun kann???..
Es wäre doch wohl kaum gerecht,das ein 30jähriger für die gleiche
Straftat seinen Arbeistplatz und alles verliert und ein Rentner nicht…

Hallo Frank!

in Punkto „Haftfähigkeit“ gibt es im Strafvollzugsgesetz
genaue Regelungen…

Mag sein, tut aber nichts zur Sache. Von Haftfähigkeit war nicht die Rede. Auch ein 70jähriger kann uneingeschränkt gesund sein.

Das ein „Vollrentner“ (also jemand mit 65 Jahren oder Älter)
noch in die Haft geht,gibt es nur bei „schweren
Verbrechen“…und damit gibt es auch garantiert ein
„Opfer“…

Steuerliche Sachen, Incolvenzverschleppung, nicht abgeführte Sozialabgaben, Untreue - es gibt zahllose Straftatbestände, die zu Haftstrafen führen können, ohne daß sich ein Opfer benennen oder ein Schaden feststellen oder beziffern ließe. Aber auch das hat mit der grundsätzlichen Problematik und der Fragestellung nichts zu tun.

Was verleitet dich denn eigentlich zu der Annahme,das ein
Rentner „Ungestraft“ was tun kann???

Ab keiner Stelle war von Straftaten die Rede, die ungestraft bleiben sollen.

Es wäre doch wohl kaum gerecht,das ein 30jähriger für die
gleiche Straftat seinen Arbeistplatz und alles verliert und ein
Rentner nicht…

Gemäß Fallkonstruktion wird eine Freiheitsstrafe verhängt. Es ging nicht um die Frage, ob Menschen unterschiedlich stark vom Freiheitsentzug betroffen werden, sondern einzig um die Frage, was während der Inhaftierung mit erworbenen Rechtsansprüchen auf Renten geschieht.

Möglicherweise ist die Frage ungeeignet gestellt, um zu einer Antwort zu kommen. Anderweitige Recherchen ergaben inzwischen, daß der Aufenthalt in einer JVA nicht als freie Kost und Logis zu verstehen ist, daß sich der Häftling vielmehr aus seinem Einkommen an den Kosten zu beteiligen hat. Ein laufendes Einkommen kann aus vielerlei Quellen kommen, z. B. aus einer Beteiligung an einem Unternehmen, Zinseinkünfte, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Lizenzgebühren u. v. m. und eben auch Rentenansprüche, sei es aus einer privaten oder einer gesetzlichen RV. Jede Einkunftsart resultiert aus irgendwelchen Verträgen, die allesamt von einem Freiheitsentzug unberührt bleiben.

Ich vermute, daß in dieser Darstellung und Art der Fragestellung die Lösung liegt. Sämtliche Rechtsverhältnisse gelten weiterhin, deshalb laufen auch alle Zahlungen weiter und unabhängig von der Herkunft der Mittel wird der Inhaftierte, sofern er über Einkommen verfügt, zur Zahlung für seine Kost und Logis herangezogen. Ich will nur wissen, ob es sich so verhält.

Gruß
Wolfgang