Rente , was ist wann ohne Einbusen möglich

Hallo.
Im Bekanntenkreis, wird über einen Fall diskutiert, der auch mein Interesse geweckt hat, da es um das Rentenrecht geht.
Älteres Ehepaar sie 58 er 65 und in Rente. Sie arbeitet seit 43 Jahren in der selben Firma.

Meine Fragen: Was für Rechte, hat ein Mensch, der 43 Jahre in der gleichen Firma gearbeitet hat, ( seit der Ausbildung ) und gibt es Möglichkeiten einen Weg zur Rente, der nicht all zu viele Einbusen hat. Kündigen, oder neuer Job, sind mit 58 doch ausgeschlossen.
Ich würde mich freuen, wenn hier Fachleute Wege aufzeigen könnten, um sozial erträglich der Frau eine Lösung auf zu zeigen, die inzwischen psychisch . sehr angeschlagen ist. Oder ist es wirklich so, wie alle meine Bekannten sagen: Wer arbeitet ist der Dumme.
MfG
Josef

Hallo,
nun, es gibt drei Arten der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeitnehmer.
Das Altersruhegeld, wie der Name schon sagt, eine Rente aufgrund des Alters - wir alle kennen die wieder entflammte Diskussion Rente mit 67.
Derzeit grundsätzlich ab 65 Jahre möglich, bei bestimmten Voraussetzung sogar ab 60 und/oder auch mit Abschlägen, eben auf diese Rente.

Dann haben wir da noch die Hinterbliebenenrente - erklärt sich von selbst, der Begriff,

und dann wäre da noch die Erwerbsminderungsrente, also eine Rentenzahlung aufgrund der geminderten Erwerbsfähigkeit, basierend auf einer Erkrankung, und auf die wird hier wohl nachgefragt.

Voraussetzung ist, dass eben der Rentenversicherungsträger diese Erwerbsminderung anerkennt und deshalb eine Rente zahlt.
Über die Rentenhöhe kann man sich jederzeit vom Rentenversicherungsträger in informieren lassen - seitdem ich 55. Jahre alt bin bekomme ich automatisch jedes Jahr eine Mitteilung
(Kontoauszug) vom RV-Träger wo ich genau nachlesen kann, wie hoch meine Rente wäre, würde ich jetzt erwerbsunfähig.
Beim Bezug einer solchen Rente muss das laufende Beschäftigungsverhältnis in der bisherigen Form beendet werden und man darf man nur noch sehr eingeschränkt hinzu verdienen.

Den Spruch " wer arbeitet ist der Dumme" halte ich persönlich für unpassend - ich arbeite lieber als eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen, denn ich möchte eine Altersrente bekommen, keine Rente weil ich krank bin.
Gruss
Czauderna

Hallo,

da diese Frage im Brett „Versicherungen“ gestellt wurde folgende Antwort:

Wenn die Frau keine Arbeit mehr leisten kann und berufsunfähig wird, besteht die Möglichkeit eine Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten.

Ich habe vorausgesetzt, dass es sich hier um diese 58 jährige Dame handelt (Geburtsjahr = 1954).

Gruß Merger

Guten Tag

Erwerbsminderungsrente:Beim Bezug einer solchen Rente muss das laufende
Beschäftigungsverhältnis in der bisherigen Form beendet werden

die Aussage ist bedingt richtig, bzw. ungünstig formuliert.

Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird idR zeitlich befristet gewährt. In dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis lediglich.
Würde die Rente nach der Befristung nicht verlängert werden, klopft man beim alten AG wieder an, der weiterbeschäftigen muss.

Lediglich bei der unbefristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung gibt es heutzutage in den meißten AV/TV den Passus, dass bei vorliegen einer unbefristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung das Arbeitsverhältnis endet.

Gruss
Czauderna

Gruß aus der EMi-Rente mit ruhendem AV :smile:
MG

Hallo
Danke für Eure Antworten.
Die " Dame " ist Jahrgang 9/ 1953. Es ist doch in dem Fall so, daß noch ein Arbeitsverhältnis besteht, und noch gearbeitet wird. Sollte alles so bleiben wie jetzt, wäre ja auch keine Absicht, das zu ändern, sondern weiter wie bisher bis zur Altersrente zu arbeiten. Idealfall. Die Absicht der Firma sieht aber anders aus, was zur Verunsicherung und zu Ängsten führt.Aus diesem Grunde habe ich dies hier angefragt, was Fachleute ( Ich kenne mich hier nicht aus) für Lösungen zum beschriebenen Fall unterbreiten könnten.Ich kann gut nachvollziehen, wie man fühlt, im Alter mit so einer Situation konfrontiert zu werden. Man arbeitet gerne, will dies bis zum Rentenalter machen und plötzlich nach 43 Jahren wäre es dem Arbeitgeber recht , einen loszuwerden.
MfG
Josef

Hallo,

das ist eigentlich noch kein Fall fürs Versicherungsbrett, sondern fürs Arbeitsrecht.

Mit 43 Jahren ist man jedenfalls als Arbeitnehmer in keiner schlechten Position. Die Abfindung wäre erheblich, würde z.B. der Arbeitsplatz wegfallen. Der Arbeitgeber hofft wahrscheinlich auf eine Kündigung der Arbeitnehmerin.

Die meisten Arbeitgeber würden in solchen Fällen ein Angebot auf Altersteilzeit oder Vorruhestand abgeben. Mag sein, dass ein Mittelständler wie hier das nicht kann oder will.

Viel Glück

Barmer

Meine Fragen: Was für Rechte, hat ein Mensch, der 43 Jahre in
der gleichen Firma gearbeitet hat, ( seit der Ausbildung )

Zum einen ist es natürlich wenig clever, 40 Jahre in derselben Firma zu arbeiten, weil dann die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt 0 sind.

Zum anderen fällt mir ein:
Möglicherweise ist in dem Uralt- Arbeitsvertrag der Arbeitsort festgeschrieben. Wenn die Dame öfter mal für 2 Monate 120km entfernt arbeiten soll, dann ergibt das eine saftige Fahrtkosten- Abrechnung (und ggf. Bezahlung der Fahrtzeiten als Arbeitszeit), so daß dem Arbeitgeber der Spaß an solchen für ihn sehr teuren Spielchen schnell vergehen wird :wink:.

Ich persönlich würde mit meinem Arbeitsvertrag sofort zum auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt gehen.

Hallo,
okay, akzeptiert - danke für die Ergänzung.
Gruss
Czauderna

Hallo Danke für die Antwort , die auf das Arbeitsrecht hinweist.
Was für mich auch noch interessant ist: Kann ein Arbeitgeber seine Filiale schließen und Mitarbeiter zwingen tägl. 240 km Fahrweg auf sich zu nehmen? Es ist mir klar, daß Arbeitnehmer nach über 40 Jahren im Betrieb besondere Rechte erworben haben. Aber letzten Endes geht es doch darum in Ruhe die Rente zu erreichen, ohne selbst verschuldeten Einbusen. Ich weiß, wie wichtig es ist für ein Ehepaar daß beide Renten einigermaßen den Lebensunterhalt decken.Deshalb verstehe ich die Sorgen der Frau, wie geht es die letzten Jahre weiter.
Ich würde mich freuen, wenn noch einige Tips hier gepostet würden,um jemanden einige Lösungen für eine schwierige Lage an die Hand zu geben, daß man etwas freudiger in die Zukunft sehen kann. Ok, man kann auch abwarten, was die Zukunft bringt, aber das ist zermürbend.
Josef

Hallo,

wie gesagt, hier sine keine Arbeitsrechtler unterwegs.

Ich denke, der AG kann eine Filiale schließen, aber für die Mitarbeiter wird dann eine Lösung gefunden werden müssen, bei großen Firman heißt das Sozialplan. Selbstverständlcih ist, dass heute für die Fahrt zur Zentrale Fahrtkosten und Arbeitszeit gezahlt werden müssen.

Wie gross ist die Firma ? Gibt es einen Betriebsrat ? Vielleicht sollte die Frau noch der zuständigen Gewerkschaft beitreten, auch wenns spät ist. Ist erstmal billiger als ein Anwalt. Aber das sind Themen für ein anderes Brett.

Viel Glück

Barmer

Hallo.
Danke für die Antwort. Ich weiß nicht, ob ich das parallel auch noch in Arbeitsrecht einstellen darf. Was ich bisher so lese, ist es doch nicht ganz so trostlos, wie es auf den ersten Blick aussieht.Schön wäre es, wenn man der Familie konkrete Lösungswege auf zeigen könnte. Es sind ja noch 7 Jahre bis zur Altersrente und wie ich es sehe, wird da jeder Euro nötig gebraucht. Auch wäre das alles ohne eigen Wagen sehr umständlich und zeitaufwendig. Würde mich freuen, wenn noch einige Vorschläge bzw. Tipps hier eingestellt würden.
MfG
Josef

Hallo,

wenn sie einen Schwerbehindertenausweis hätte, hätte sie einen besonderen Kündigungsschutz und die Altersrente könnte ohne Einbu ß en früher beginnen. Wenn sie nur 30% Grad der Behinderung anerkannt bekäme, könnte sie bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf Gleichstellung mit Schwerbehinderten stellen. Ggf. würde sie dann auch den besonderen Kündigungsschutz bekommen.

Gruß

RHW