Rente wegen Erwerbsminderung

Hallo!

Ich habe vor kurzem angefangen, meinen Rentenantrag auszufüllen. Dabei wird mir im Bogen R210 die Frage gestellt, wieviele Stunden ich noch Arbeit verrichten könne. Ich habe aufgrund meiner Krankheit schon seit 4 Jahren nicht mehr gearbeitet, wobei mir eine Selbsteinschätzung schwer fällt. In der Hinsicht bin ich ein wenig orientierungslos und Rätsel schon eine Weile, wie ich den Abschnitt am besten ausfüllen könnte.

Hat jemand Vorschläge?

Zudem wüsste ich gerne, ob man den Rentenantrag auf dem Postweg versenden kann - wenn ja, an welche Behörde(n)?

Besten Gruß.

Hallo,

ich würde auf keinen Fall empfehlen den Rentenantrag ohne Hilfe auszufüllen und direkt an den Rentenversicherungsträger zu senden.
Ich empfehle daher entweder bei der Stadtverwaltung oder bei seiner
Krankenkasse anzurufen und sich nach der Adresse eines Rentenberaters
zu erkundigen. Die Leute sind für die Antragsteller kostenlos tätig
und helfen bei der richtigen Ausfüllung der Antragsunterlagen, erledigen
eine eventuelle Kontenklärung und beantworten auch individuelle
Fragen zum Antrag. Viele kommen sogar ins Haus, wenn man das möchte.
Gruss
Czauderna

Hallo Guenter,

nur eine kleine Berichtigung: Ein Rentenberater arbeitet nicht kostenlos!

Die Damen und Herren, die das machen, nennen sich Versichertenälteste.

Viele Grüße
Florian

Hallo Florian,
also mein Kollege ist ein solcher - der bekommt von der Rentenversicherung pro Antrag und Kontenklärung eine Aufwandspauschale
und dazu einen Bürokostenzuschuss , die Antragsteller zahlen bei ihm
nix.
Versichertenältester hiess er bis vor ca. zwei Jahren - seitdem
nennt er sich Rentenberater.
Gruss
Günter

Hallo Günter!

Na, das ist echt eine Neuigkeit für mich. Bisher nannten sich Rentenberater nur die echten Rentenberater. D. h., die für ihre Dienste direkt vom Versicherten Geld bekamen.

Was es außerhalb von Bayern nicht alles gibt… Bei uns sind es noch immer die guten alten Versichertenältesten :smile:

Viele Grüße
Florian

Hallo Florian!

Ich glaube nicht, dass das unbedingt auf ein Bundesland bezogen ist. Die DRV Bund (ehemalige BfA in Berlin) verwendet mittlerweile sowohl die Begriffe „Versichertenberater“ als auch „Versichertenälteste“, gleiches gilt für die DRV Bund Knappschaft-Bahn-See; bei der ehemaligen Bundesknappschaft hießen diese „Leute“ übrigens Knappschaftsälteste, nur mal so nebenbei.

Man beabsichtigt aber sich von dem „Uraltbegriff Ältester“ zu verabschieden, da dieser einfach nicht mehr zeitgemäß ist.

Ich gebe Dir aber Recht, zwischen den von Günter genannten „neuen Rentenberatern der gesetzlichen RV“, die ehrenamtlich gegen Aufwandsentschädigung durch den RV-Träger tätig und für Versicherte kostenfrei sind, und den - wohl doch allgemein bekannteren - „Rentenberatern“, die gegen Honorar arbeiten, gibt es einen gewaltigen Unterschied und das könnte auch zu argen Mißverständnissen führen.

Ich denke, dass - auch für Günter’s Kollegen - eher der Begriff „Versichertenberater“ gelten wird, oder @ Günter? :smile:

Gruß,
Robert

Also, wie schon von vielen erwähnt: Lass Dir dabei helfen!

  1. Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung (EM)–> arbeitsfähig zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich
  2. Rente wg. voller EM --> weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig

www.gesetzeiminternet.de , dann §43 im SGB VI

Postalisch kein Problem. Gemäß Verwaltungsvorschrift kannste den Antrag auch beim Gewerbeamt abgeben, die müssen dann weiterleiten. Bist du vor dem 01.10.2005 Angestellter gewesen (überwiegend geistliche Tätigkeiten), dann ist DRV Bund zuständig. Für Arbeiter DRV-jeweiliges Bundesland. Ansonsten gilt, wo Du zuletzt versichert gewesen bist. (ab §125 SGB VI)

Ciao.

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