Rente wegen langer Krankschreibung

Hallo, habe mal eine Frage ,kann ich Rente beantragen wegen langer krankschreibung schon über ein Jahr,habe Arthrose in der Hüfte,Banscheibenvorfall.War im letzten Jahr zur Physotherapie danach ging es mir eigentlich gut.Bin dann aber noch zur Rheha gefahren,als ich wieder zurück kam ging es mir schlechter als voher,musste stellenweise auf Gehhilfen gehen,da ich keine halbe Stunde laufen konnte.Mann hatte bei der Rheha nicht meine Bandscheibenvorfälle bedacht,laut Ärztin bin ich Gebehindert,im moment bekomme ich noch KK,aber was wird danach.Vielen Dank im vorraus

Hallo, habe mal eine Frage ,kann ich Rente beantragen wegen
langer krankschreibung schon über ein Jahr,habe Arthrose in
der Hüfte,Banscheibenvorfall.

Hi,

darf man fragen, wie alt Du bist? Wie hoch ist der Grad der Behinderung?

_War im letzten Jahr zur

Physotherapie danach ging es mir eigentlich gut.Bin dann aber
noch zur Rheha gefahren,als ich wieder zurück kam ging es mir
schlechter als voher,musste stellenweise auf Gehhilfen
gehen,da ich keine halbe Stunde laufen konnte.Mann hatte bei
der Rheha nicht meine Bandscheibenvorfälle bedacht,laut Ärztin
bin ich Gebehindert,im moment bekomme ich noch KK,aber was
wird danach.Vielen Dank im vorraus

Wie soll denn weiterbehandelt werden? Irgendwie fehlen da noch etliche Angaben. Wurdest Du schon einem Gutachter vorgestellt?

Gruß
Tina

Bin 59, bei einen Gutachter war ich noch nicht.Einen Antrag auf Behinderung wurde schon von der Rheha aus gestellt,hatte 20% bekommen,das ist zu wenig um Rente zu beantragen,habe täglich schmerzen,darf keine Schmerzmittel nehmen,da ich nur eine Niere habe,und ständig zu hohe Leberwerte.Wie soll ich weiterverfahren.Foxi26

Der GdB hat mit der Rente nichts zu tun.

Du beschreibst zwei oder eigentlich sogar Probleme, die m.E. zunächst getrennt betrachtet werden müssten:

  1. Wenn es dir vor der Reha besser ging und erst im Zuge der Reha so schlecht, müsste erst einmal geguckt werden, was deine Beschwerden verschlimmert hat und was getan werden kann, damit sich das wieder bessert. Hier wäre ein guter Facharzt gefragt. Die Bandscheibe sollte sich ein guter Neurochirurg mal ansehen.
    Die Besserung deiner Beschwerden sollte oberste Priorität haben, du willst dich doch körperlich in dem Alter nicht schon abschreiben?!

  2. Die Rente. Hast du einen Job? Würdest du gerne wieder arbeiten, wenn du könntest? Wenn du in Reha warst, ist das über die Rentenversicherung gelaufen? Mit welchem Ergebnis bist du entlassen worden? Normalerweise wird die Frage Rente oder nicht in der Reha gestellt und mit Empfehlung beantwortet. Kennst du deinen Rehabericht? Ist in der Reha die Nierenproblematik angesprochen worden?

  3. Der GdB. Das ist der unwichtigste Punkt von den dreien. Dir hilft eine Einstufung erst einmal nicht weiter. Ab 30 gibt es steuerliche Erleichterung. 50 würde dir helfen, wenn du auf dem Arbeitsplatz bleibst, weil du dann etwas mehr Schutz hast und Anspruch auf mehr Urlaub. Verwunderlich ist, dass du nur auf 20 gekommen bist. Schon die eine Niere begründet einen GdB von 25.
    http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.12.htm

Nun addieren sich unterschiedliche Beeinträchtigungen und damit einzelne Grade nicht auf, können aber wohl zur Höherstufung führen, wenn die Beschwerden sich gegenseitig verschärfen. Was bei dir der Fall ist, wenn die medikamentöse Behandlung von Arthrose und Bandscheibenvorfall eingeschränkt ist durch das Nierenleiden. Diese zusätzlichen Einschränkungen muss man entsprechend beschreiben. Ein Vorgang, der übrigens auch in Hinblick auf die Rente nicht schlecht wäre. An sich sollte aber der GdB, wie schon gesagt, deine letzte Sorge sein.

Du solltest dich mal bei einem Sozialverband beraten lassen. Es spielt für dich ja auch die Rolle, welche Auswirkungen eine vorzeitige Berentung dauerhaft auf deine Bezüge hat.

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Hallo,mein Rheha abschlussbericht lautet arbeitsunfähig,keine Eingliederung möglich.Bin schon seid 1Jahr arbeitslos,also wenn ich könnte würde ich gerne etwas tun.Habe bei der Rheha mit dem Sozialverband gesprochen,die hatte mir geraten,das volle Krankengeld in Ansruch zu nehmen,und in Rente zu gehen.Habe gerade meine Behandlung wegen Bandscheiben hinter mir.Neue Bilder werden aber erst im März gemacht.Das mit der Niere ist so eine Sache,die habe ich nemlich schon seit der geburt.Im letzten Jahr Juli wurden bei mir zu hohe Leberwerte fest gestell,weil mann mir starke schmerzmittel verschrieb,trotz meines Hinweiss das ich nur eine Niere habe.Nun auf einmal darf ich gar keine Schmerzmittel mehr nehmen,und muss mit den schmerzen leben.So wie es aus sieht werde ich mal einen Neuen Antrag auf Behinderung stellen.Trozdem Danke für Deine Antwort Gruss Sibylle

Hallo,
da hier FAQ 1129 nicht greift, dann auch mein Kommentar.
Eine Rente wegen „langer Krankschreibung“ gibt es nicht sondern eher eine Rente wegen Erwerbsminderung, theoretisch muss man also gar nicht arbeitsunfähig sein und trotzdem kann man Erwerbsminderungsrente beziehen. Eine Arbeitsunfähigkeit ist also keine grundsätzliche Voraussetzung dafür,allerdings geht diese meist einem Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente voraus.
Etwas seltsam finde ich die Auskunft, die besagt, du solltest das Krankengeld voll ausschöpfen und dann in Rente gehen, als ob du als Patient das beeinflussen könntest. Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist immer noch Aufgabe von Ärzten.
Mein Rat, lass dich von einem Rentenberater beraten und stelle dann von dir aus einen Rentenantrag. Ausserdem ist auch der Rentenversicherungsträger verpflichtet bei einer Reha mit Entlassung als Arbeitsunfähig von „Amts wegen“ zu prüfen ob dei dir nicht die Voraussetzungen für den Bezug einer solchen Rente vorliegen.
Gruss
Czauderna

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