Rente wegen Schwerbehinderung

Hallo, ich gehe am 01.02.19 in Rente mit 10,2% Abschlag. Ich versuche meinen Grad der Behinderung von 40% auf 50% ändern zu lassen, da es mir die letzten Monate immer schlechter ging. Habe ein Gutachten der Neurologin, nicht mehr wie 3 Std. arbeitsfähig zu sein. Falls es in 2019 klappen sollte, wird dann die Rente umgewandelt, oder bleibt es bei den Abschlägen? Ich könnte bei 50% GDB im Dez. 19 ohne Abzüge die Rente bekommen.

Danke Magri

Hallo,
ich hab da etwa gefunden - hilft dir vielleicht weiter - https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/erwerbsminderungsrente-wer-sie-bekommt/150/27254/216120

Gruss
Czauderna

Hallo,

wenn Du Altersrente mit Abschlägen beantragt hast, ändert eine Schwerbehinderung nach Beginn der Rente nichts mehr an den Abschlägen.
Maßgeblich ist grundsätzlich der Rechtsstand am Tag des Beginns der Altersrente.

&Tschüß
Wolfgang

Das ist - gelinde gesagt - ein merkwürdiges Unterfangen. Du hast dann vermutlich schon einen Rentenbescheid zu den aktuell geltenden Konditionen: Rentenbeginn in etwas mehr als einem Monat mit Abschlag.
Nun kommst Du auf die Idee, eine Schwerbehinderung, also mindestens GdB 50 zu erreichen, um dann abschlagsfrei ab Dez. 19 die volle Rente zu bekommen.
Der Grad Deiner Behinderung gilt ab dem Tag, an dem er festgestellt wurde (steuerrechtlich evtl. für das gesamte Jahr)
Wenn Deine Neurologin meint, Du könntest nicht mehr als 3 Std. täglich arbeiten, bedeutet das für die Anerkennung als Schwerbehinderung was Anderes als die versorgungsmedizinische Beurteilung. Für die werden zwar fachmedizinische Beurteilungen eingeholt, werden aber bewertet.
Es würde also etwas dauern, bis Du auf den nur erhofften GdB 50 kommst. Vermutlich länger als bis zum O1.02.19.
Das Argument, Du seist zu nicht mehr als 3 Std. Arbeit fähig, ist m. E. völlig kontraproduktiv: damit wärest Du erwerbsunfähig und könntest folglich auch nicht mehr bis Dez. 19 arbeiten: Volle Rente also ganz knicken.

Das hört sich vielleicht böse und hart an.
Ich glaube aber, aus Deiner Beschreibung auch sowas wie Zweifel an der eigenen Entscheidung (Rente mit Abschlag) herauszulesen. Und nun die Entscheidung in Frage zu stellen.
Nein, die war okay.
LG
Amokoma1