Kann bei Bezug von Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung ab dem 60. Lebensjahr Altersrente beantragt werden?
Kann bei Bezug von Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung ab
dem 60. Lebensjahr Altersrente beantragt werden?
Erstmal hallo,
sicher kann die beantragt werden … aber ob sie gewährt wird …
)
Wenn Du darauf hinaus willst, ob jemand automatisch aufgrund des Vorliegens teilweise Erwerbsminderung eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 60. Lebensjahr bekommen kann, so ist dies zu verneinen. Grundsätzlich ist das Vorliegen einer Schwerbehinderung von mindestens 50 % Voraussetzung, und dies hat mir einer teilweisen Erwerbsminderung nichts zu tun. Jemanden, der vor dem 01.01.1951 geboren ist, kann die Altersrente auch dann bekommen, wenn er nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht berufs- oder erwerbsunfähig ist. Aber auch dies hat nichts mit einer teilweisen Erwerbsminderung zu tun.
Auf die weiteren Voraussetzungen und etwaige Abschläge gehe ich jetzt nicht ein, da hierzu auch die Angaben nicht ausreichen. Dann wird’s komplizierter. 
Gruß,
Robert
Nachtrag
Hallo nochmal,
dem Bezieher eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, der auf die 60 marschiert, ist unbedingt zu empfehlen, bei seinem Rentenversicherungsträger Folgendes zu beantragen:
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Auskunft, ab welchem Zeitpunkt eine Altersrente mit und ohne Abschlag bezogen werden kann,
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Rentenauskunft
Mit diesen beiden Unterlagen sollte der Rentenbezieher dann bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle seines Rentenversicherungsträgers vorstellig werden und sich eingehend beraten lassen. Wie im vorigen Post schon angedeutet, wird’s hinsichtlich Voraussetzungen und Abschlägen immer etwas schwieriger. Und das kann man wirklich nur unter Beachtung diversester Einzelheiten verbindlich erklären. Und das kann eigentlich nur der RV-Träger übernehmen.
Dies noch zur Ergänzung.
Gruß,
Robert