X Dame möchte Rente beantragen sie wird 01.09.- 60 Jahre alt sie hat bluthochdruck, Artrose (Gelenkverschleiss)und Schmerzen.
Sie hat 5 Kinder auf die Welt gebracht 1 davon ist damals mit 6 Monaten gestorben. Ihr erstes Kind ist 1979 auf die Welt gekommen.
Sie hat zum ersten mal 1998 Angefangen zu Arbeiten (Teilzeit) bis jetzt noch. Darf sie ODER kann Sie Rente beantragen? Ihr sind die Abzüge auch nicht wichtig durch den früh Antrag, (Erwerbsmiderung rente)! Oder gibt es einen Normalen Antrag einfach für die Rente.
Hallo,
die genauen Berechnungen kenn ich nicht, aber es scheint mir dass in unserem System in jedem Fall sowenig herauskommt, dass es für sie sowiso nur die Grundsicherung gibt. Warscheinlich werden sie manche Arbeitsagenturen noch eine Weile mit Hartz4 quälen. Wenn wir als Gesellschaft akzeptieren, dass wir länger arbeiten können, müssen wir auch einen Weg finden, die die nicht mehr können nicht zu bestrafen. Menschengerecht ist anders als Beamtengerechtigkeit.
Soviel, sokurz.
Gruß
Hallo,
da kann ich leider nur zur Erwerbsminderungsrente raten bzw. sich mal eine Rentenauskunft anschauen (wenn die Kinder alle drin sind) ob sie nicht sogar dadurch 420 Monate für die Wartezeit voll hat. Wenn das nämlich so is` kann sie auch die Altersrente mit 60 für berufs-bzw. erwerbsunfähige beantragen.
Sollte das alles zu schwierig sein bietet die Rentenversicherung kostenlose ehrenamtliche Mitarbeiter an zur Beratung auch an falls die nächste Beratungsstelle zu weit weg wäre
[http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_6234/Sh…](http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_6234/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmapnode.html nnn=true)
Da muss mal drüber geschaut werden was möglich wäre.
Beide Renten hätten 10,8% Rentenabschlag.
Bitte sich an einen von denen wenden, weil per halb info und ferne wird das wirklich schwer.
Dort müsstest Du die Antworten auf Deine Fragen finden, falls die Deutsche Rentenversicherung Bund der richtige Rentenversicherungsträger für die Dame ist.
Eine Erwerbsminderungsrente setzt eine ärztliche Begutachtung voraus. Da hieran strenge Maßstäbe gesetzt werden, rechne ich bei den geschilderten Sympthomen mit einer Ablehnung.
In Betracht kommt allerdings eine Altersrente für Frauen. Kritisch sind dabei die Versicherungsrechtlichen Voraussetzungen:
10 Jahr Pflichtbeiträge
15 Jahre Wartezeit
Abhängig von der Art der Beschäftigung, könnte das unter Berücksichtigung der Kinder klappen. Die genaue Anzahl der Beitragsjahr können Sie Ihrer Renteninformation entnehmen.