Hallo an alle Wissenden,
im Internet habe ich widersprüchliche Aussagen zur Überführung von Rentenbeiträgen aus dem EU Ausland gefunden. Angenommen folgender Fall:
Deutscher Staatsbürger, wohnhaft in Deutschland hat 4 Jahre in Frankreich gearbeitet (überdurchschnittlicher Verdienst), war dort direkt angestellt, nicht entsandt, und hat dort in alle Kassen inklusive in die französische Rentenkasse einbezahlt.
Meine Frage : Ist es möglich die Beiträge, die in die französische Kassen gezahlt wurden, in die deutsche Rentenkasse zu übertragen / überführen?
(Eine der Aussagen die ich erhielt war, es ist nur bei EU-Staatsbediensteten möglich. Normal Angestellte der freie Wirtschaft müssen separat ihre Rente in den jeweiligen Ländern beantragen. btw Ich hatte auch einige Jahre in den USA gearbeitet, diese Beiträge lassen sich übertragen. )
Weiss jemand genau wie der Fall hier steht ?
Danke
Grüße
Jasmin