Hallo,
Gestern nacht sah ich im Fernsehen eine
Diskussionsrunde, die sich mit dem Thema
Renten beschäftigte. Es wurde behauptet,
daß die Renten in den NEUEN Bundeslündern
höher seien als in den ALTEN.
Ein anderer Diskussionsteilnehmer
behauptete daraufhin, dies sei unwahr und
die „Ostrenten“ (was für ein Unwort !!)
betrügen lediglich 85% der „Westrenten“
(noch ein Unwort).
Was stimmt nun und wie errechnen sich
derartige Werte ?
Unangenehmerweise stimmt beides und somit kann man mit diesem Umstand hervorragend herumpolemisieren …
Ich geh mal davon aus, daß Dir zumindest in groben Zügen bekannt ist, wie die Höhe der Renten in den alten Bundesländern berechnet wird.
Nach dem Beitritt der neuen Bundesländer mußten nun die Rentenanwartschaften der dort lebenden und arbeitenden Menschen irgendwie in das bestehende Rentenversicherungssystem eingearbeitet werden. Es wurde also für jeden neu in das REntensystem aufzunehmenden ARbeitnehmer berechnet, wie lange er oder sie bereits berufstätig ist, bzw. war. Für den so ermittelten Zeitraum wurden die Durchschnittswerte der Beiträge des Bevölkerung aus den westlichen Bundesländern als Basis einer Kalkulation der Rentenhöhe herangezogen. Dieser fiktive Wert wurde dann um einen bestimmten Prozentsatz gekürzt (die genaue Höhe weiß ich nicht mehr auswendig, auch nicht mehr das gneaue Verfahren) um Kaufkraftunterschiede ebenso auszugleichen, wie eben den Umstand, daß die Bewohner der früheren DDR eben nicht in das Rentensystem der BRD einzahlen konnten …
Jetzt kam es aber zu einem vorher nicht bedachten, sehr seltsamen Effekt:
In der früheren DDR war der Anteil der erwerbstätigen Frauen sehr viel höher, und überdies hatten diese Frauen kinder- und erziehungsbedingt wesentlich niedrigere „Ausfallzeiten“ als in den westlichen Bundesländern. Bedingt durch das in DDR wesentlich dichtere und besser ausgebaute Kindergarten/Krippensystem konnten viele Frauen viel längere Lebensarbeitszeiten ansammeln, als das in den westlichen Bundesländern der Fall war. Da aber die absolvierte Lebensarbeitszeit schlechthin DIE Richtgröße zur Berechnung der Rentenhöhe ist, wurde es möglich, daß in Einzelfällen eine Frau aus den neuen Bundesländern eine höhere Rente bezieht, wie eine Frau aus den alten Bundesländern, bei ansonsten vergleichbaren Lebensläufen …
Da im den neuen BL ja nicht in die
Rentenkasse der BRD einbezahlt wurde, ist
doch wahrscheinlich die
Bemessungsgrundlage schwierig zu
definieren, oder ?
Wie wird das gemacht ?
s.o. ich hoffe es ist nicht zu konfus
))
mhg