Renten-/Krankenversicherung nach Abfindung

Hallo allerseits,

bezieht ein Arbeitnehmer zum vorzeitigen Beenden seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber eine Abfingung, ist diese abzüglich Freibetrag wie ein Lohn zu versteuern.
Wie ist das aber mit den Versicherungen? Da gibt es ja die Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung… Werden diese auch alle wie beim Lohn abgezogen?

bye
Micha

Hallo

Die Steuerbefreiung für Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Arbeitsverhältnisses wurde aufgehoben. Die Abfindungszahlungen sind in vollem Umfang steuerpflichtiger Arbeitslohn.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

steuerpflicht und Sozialversicherungspflicht sind ja zweierlei.

Anscheinend möchte der Frager wissen, ob für die Abfindung Sozailversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Zumindest verstand ich es so.

Daher nehme ich an, dass dies evtl. hilfreicher sein könnte.

http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/fr…
http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/abfin…

Grüße Marion

Die Steuerbefreiung für Abfindungen wegen einer vom
Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen
Auflösung des Arbeitsverhältnisses wurde aufgehoben. Die
Abfindungszahlungen sind in vollem Umfang steuerpflichtiger
Arbeitslohn.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Gruß,
LeoLo