ich habe eine Niederländische rente und eine kleine deutsche rente, wohnsitz die türkei.
Bin nicht verheiratet, lebe jedoch mit meinem partner zusammen, sie hat ein eigenes einkommen ,rente’’ gesamt einkommen €1.800,–
kann das finanzamt meine rente pfänden, werden die beiden renten bei einer pfändung zusammen gerechnet, oder gilt nur meine rente als einkommen bei pfändung.
die deutsche €.90.-- rente, wird auf ein deutsches konto gezahlt.
Hallo Dutchman70,
Ihre Frage ist sehr komplex,man müsste sich eingehend mit den neuen Steuergesetzmäßigkeiten beschäftigen um diese Anfrage zu beantworten. Da ich(als ehemalige Steuerfachangestellte)aber selbst seit 8 Jahren Rentner bin und sich die Steuergesetze andauernd ändern, kann ich ihnen leider nicht weiterhelfen. So aus dem Bauch heraus würde ich sagen, da sie nicht miteinander verheiratet sind, dürfte die Rente ihrer Lebensgefährtin nicht mit berechnet werden. Anders wäre es bei Lohnpfändungen wegen Kindsunterhalt. Da gelten auch eheähnliche Lebensgemeinschaften.
Gruß Sigrid62
Habe eine Niederländische rente und eine kleine deutsche
rente, wohnsitz die türkei.
Bin nicht verheiratet, lebe jedoch mit meinem partner
zusammen, sie hat ein eigenes einkommen ,rente’’ gesamt
einkommen €1.800,–
kann das finanzamt meine rente pfänden, werden die beiden
renten bei einer pfändung zusammen gerechnet, oder gilt nur
meine rente als einkommen bei pfändung.
die deutsche €.90.-- rente, wird auf ein deutsches konto
gezahlt.