Renten und zusatz Rente wegen Krankheit

Hallo liebe Experten,

ich habe ein riesen Problem in der Familie und hoffe Sie können mir helfen.
Bei meinen „Schwieger-Großeltern“ gibt es folgendes Problem.
Mein „Schwieger-Opa“ bekommt eine normale gestezliche Rente.
Im letzten Jahr wurde festgestellt, dass er eine Asbest-Lunge hat und auch dadurch ein Krebs entstannden ist.
Der Arzt stellte fest, dass dies Beruflich bedingt sei.
Nach einem langen Kampf mit der Berufsgenossenschaft (der bis Feb. 2010 ging) wurde ihm eine zusatz Rente wegen der Krankheit zugesagt.
Er bekommt eine Nachzahlung von ca. 16 000 € und eine zusätzliche Rente von 1 700 € Netto monatlich.
( Wortlaut im Schreiben der Genossenschaft. Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihre Rente um 1700 € erhöhen).

Vor kurzem war meine „Schwieger-Oma“ bei der Stadt
mußte einige Anträge abgeben und kam auch auf das Thema zu sprechen.
Dort sagte man Ihr das Seine Gestetzliche Rente nun aber eingestellt wird da er nich mehr als 1700 € montlich bekommen darf.
Zudem muß er ca 9000 € von der Nacvhzahlung die er bekommen soll an die Stadt oder die Rentenkasse Zahlen.

Meine Frage ist nun ist dies rechtens ?
Ich kann mir das einfach nicht vorstellen.
Erst wollte das Finanzamt Geld von der Nachzahlung dann hieß es ach ist ja Netto wir haben den Teil ja schon da es ja nur eine Renten Nachzahlung ist.
Dann will die Stadt / Rentenamt aufeimal ein Teil von dem Geld und andere Zahlungen einstellen.

Ich hoffe Sie als Experten können mir weiterhelfen, da die beauftragte Anwältin selber keinen Rat weiß.

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man bei einer Entschädigungs- Rente keine Gesetzliche mehr bekommt oder kürzungen bekommt.
Er ist ja schließlich schwer Krank !

Ich danke Ihnen schoneinmal im vorraus !

Mit freundlichen Grüßen

S. Schrader

Leider kann ich Ihnen zu diesem Thema nicht weiterhelfen.

Hallo Frau/Herr Schrader,

tut mir leid diese Zeilen mit diesem traurigen Inhalt zu lesen.

Ich kann nur vermuten, dass Sie mit gesetzlicher Rente die gesetzliche Erwerbsminderungsrente meine und nicht die gesetzliche Altersrente.
Wenn dem so ist, dann kann es sein, dass diese gesetzliche Erwerbsminderungsrente in diesem geschilderten Fall wegfallen kann.
Das kann ich aber aufgrund der genannten Informationen nicht beurteilen. Ich empfehle Ihnen dringend sich für Fragen die das Deutsche Gesetzliche Rentenrecht betreffen die persönliche Beratung der Deutsche Rentenversicherung. Bitte lassen Sie sich dort einen Termin geben und lassen sich, das ist m.E. ungedingt erforderlich, löst Ihr Problem und ist kostenlos.

Ich hoffe, die gesundheitliche Situation ist verbesserbar…

MfG
G.H.

Hallo Herr Hoert,

ich danke Ihnen für die schnelle Antwort.
Es handel sich um die Gesetzliche Rente (er ist 80)
und eine Zusatz Rente von der Genossenschaft die jetzt gezahlt werden soll (wegen dem Krebs)
Ich werde Ihren Ratschlag schnellst möglichst umsetzen.

Besten und Dank
und freundliche Grüße
S. Schrader

Hallo Raven2008!

Hier kann ich Ihnen helfen; glaube aber nicht, dass Ihnen die Antwort gefallen wird:

So wie sich der von Ihnen geschilderte Sachverhalt zugetragen hat, wurde wohl zuerst vom Arbeitgeber (öffentlicher Dienst?) bzw. von der Krankenkasse Lohn/Gehalt bzw. Krankengeld oder Verletztengeld gezahlt. Kommt es nachträglich zu einem Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung, besteht ein Erstattungsanpruch der zahlenden Institution bis zur Höhe der Rente. Normalerweise ist das Gehalt bzw. Krankengeld höher. Nur zeitlich zusammentreffende Leistungen sind davon betroffen. Endet das Gehalt oder das Krankengeld, wird die Rente in voller Höhe gezahlt, sofern nicht eine Unfallrente geleistet wird. Es sind dann sogenannte Nichtleistungsvorschriften zu beachten. Beide Renten dürfen einen zu errechnenden Höchstbetrag nicht überschreiten. Dieser richtet sich nach mehreren Faktoren, die ich Ihrem Schreiben aber nicht entnehmen kann. Pauschal eine Aussage zu treffen, dass nur ein bestimmter Betrag zusteht, ist nicht richtig. Es sei denn, es wurde bereits ein entsprechender Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung erteilt, der die entsprechende Berechnung bereits enthält.

Hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Falke 1937

Hallo Falke1937,

ich danke Ihnen für die schnelle Antwort.
Also er hat bis jetzt eine Normale Rente bekommen.
Letztes Jahr wurde die Krankheit dann festgestellt und auch bescheinigt, dass es sich um eine Nebenerscheinung seiner damaligen Arbeit handelt.
Somit wurde die Genossenschaft des Arbeitgebers kontaktiert.
Diese hat es nach einigem hin und her auch anerkannt.
Die Nachzahlung (ca 16 000 Euro) soll die zusatz Rente sein die seit der Feststellung letztes Jahr nicht gezahlt wurde.
Ab März zahlt die Versicherung / Genossenschaft dann die zusatz Rente.
Im schreiben stand das seine Gesetzliche Rente jetzt noch von der Genossensacht um 1700 Euro erhöt wird.

Mit freundlichen Grüßen

S. Schrader

Hallo liebe Experten,

ich habe ein riesen Problem in der Familie und hoffe Sie
können mir helfen.
Bei meinen „Schwieger-Großeltern“ gibt es folgendes Problem.
Mein „Schwieger-Opa“ bekommt eine normale gestezliche Rente.
Im letzten Jahr wurde festgestellt, dass er eine Asbest-Lunge
hat und auch dadurch ein Krebs entstannden ist.
Der Arzt stellte fest, dass dies Beruflich bedingt sei.
Nach einem langen Kampf mit der Berufsgenossenschaft (der bis
Feb. 2010 ging) wurde ihm eine zusatz Rente wegen der
Krankheit zugesagt.
Er bekommt eine Nachzahlung von ca. 16 000 € und eine
zusätzliche Rente von 1 700 € Netto monatlich.
( Wortlaut im Schreiben der Genossenschaft. Hiermit teilen wir
Ihnen mit, dass wir Ihre Rente um 1700 € erhöhen).

Vor kurzem war meine „Schwieger-Oma“ bei der Stadt
mußte einige Anträge abgeben und kam auch auf das Thema zu
sprechen.
Dort sagte man Ihr das Seine Gestetzliche Rente nun aber
eingestellt wird da er nich mehr als 1700 € montlich bekommen
darf.
Zudem muß er ca 9000 € von der Nacvhzahlung die er bekommen
soll an die Stadt oder die Rentenkasse Zahlen.

Meine Frage ist nun ist dies rechtens ?

Auf jeden Fall ist das Rechtens. Sie können nur, de facto, von einem gesetzlichen Rententräger eine Altersrente erhalten. Wenn Sie von einer öffentlichen Stelle eine Rente zugesagt bekommen, wird die andere, in diesem Falle wohl die LVA, die Rentenleistung kürzen.

Ich kann mir das einfach nicht vorstellen.

Sie sollten sich an diesen Gedanken recht schnell gewöhnen.

Erst wollte das Finanzamt Geld von der Nachzahlung dann hieß
es ach ist ja Netto wir haben den Teil ja schon da es ja nur
eine Renten Nachzahlung ist.
Dann will die Stadt / Rentenamt aufeimal ein Teil von dem Geld
und andere Zahlungen einstellen.

Ich hoffe Sie als Experten können mir weiterhelfen, da die
beauftragte Anwältin selber keinen Rat weiß.

Anwälte/innen und keine Ahnung; gibt’ sowas wirklich?? … Da gibt es auch 2 Sorten von: Die Einen, die sich nicht trauen die Wahrheit zu sagen, trotz besseren Wissens. Die Anderen, die wirklich keine Ahnung haben. Suchen Sie sich aus, welchen Sie gerade vor sich haben. Herzlichen Glückwunsch.

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man bei einer
Entschädigungs- Rente keine Gesetzliche mehr bekommt oder
kürzungen bekommt.
Er ist ja schließlich schwer Krank !

Ich bin weit davon entfernt, mich über das Schicksal Ihres Angehörigen lustig zu machen: Aber das ist ein, wenn auch bedauernswertes, Einzelschicksal. Die Versichertengemeinschaft reagiert darauf, in dem Ihr Angehöriger die (gesetzliche) Maximal-Rente ausgezahlt bekommt. Mehr als 100% geht halt nicht. Die anstehenden Krankheitskosten übernimmt die gesetzliche Versichertengemeinschaft im Rahmen der Krankenversicherung.
Und zum Schluß bedenken Sie bitte: Allen Respekt vor der Lebens-Abeitsleistung Ihres Angehörigen; aber bei einer Durchschnittsrente in Deutschland von rund 950€uro für einen Mann, liegt Ihr Angehöriger doch richtig gut. Und es gilt nach wie vor, wer mehr will, muss privat vorsorgen. That’s it!!

Ich danke Ihnen schoneinmal im vorraus !

Bitte sehr; und verzeihen Sie die deutlichen Antworten: Dies hier ist das Leben und kein rechtsanwaltlicher Streichel-Zoo. Alles Gute für Sie und Ihren Verwandten.

Mit freundlichen Grüßen

S. Schrader

Hallo Raven 2008

Das mag wohl so sein; das ändert aber nichts an der Tatsache, dass beim Zusammentreffen einer gesetzlichen Rente mit einer weiteren öffentlichen Leistung (Krankengeld, Unfallrente usw.) bestimmte Vorschriften zu beachten sind, die die Höhe der gezetzlichen Rente beeinflussen. Kommt es nachträgliche zur Gewährung z. B. einer Unfallrente, können Erstattungsansprüche der anderen Stellen entstehen.

Mit freundlichen Gruß

Falke 1937