Rentenabschlag bei besonders langjährig

Meine Frage ist folgende:

Wenn ich 63 werde, dann habe ich 45 Jahre gearbeitet und falle in die Kategorie besonders langjährig Versicherte und kann somit abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen. Wenn ich aber vor habe mit 63 in Rente zu gehen, wird mir der Abschlag dann für 24 Monate (also bis 65) oder 48 Monate (bis 67) berechnet? Und eine Zusatzfrage. Da ich eine recht gute Rente bekommen werde und Steuer bezahlen muss, würde ich gerne wissen ob die Steuer dann auf die tatsächliche Rente bezahlt wird, also nach Abzug des Abschlages oder sozusagen auf die Bruttosumme.

Vielen dank für die Bemühungen

Hallo,

der abschlag erfolgt nur bis zu dem Zeitpunkt, wo Du abschlagsfrei in Rente gehen kannst! In dem Bsp. also bis 65!

Und es wird die Rente versteuert (Freibeträge und sonstige Abzugsmöglichkeiten bleiben mal unbetrachtet), welche Dir mit Abzügen BRUTTO ausbezahlt wird!

VG René

Hallo,

Hallo,

der abschlag erfolgt nur bis zu dem Zeitpunkt, wo Du
abschlagsfrei in Rente gehen kannst! In dem Bsp. also bis 65!

sorry, silex, aber das wage ich zu bezweifeln. Es wäre zwar logisch, aber das muss ja nichts heißen.

Ich konnte auf jeden Fall keine Vorschrift finden, die Deine Angabe stützen könnte.

Die Regelaltersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine eigenständige Rentenleistung, und nur bei dieser wird das 65. Lebensjahr angesetzt.

Bei der in Frage kommenden Altersrente für langjährig Versicherte (§§ 36 und 236 SGB VI) erfolgt sehr wohl die (stufenweise) Anhebung auf’s 67. Lebensjahr (bei Geburt nach dem 31.12.1948) … mit der Folge, dass auch die Abschläge ausgehend von dieser (stufenweise) angehobenen Altersgrenze ausgehend berechnet werden.

Wenn Du eine andere Vorschrift kennst … könntest Du mir diese sagen? Danke!

Ich würde bei einer solchen Frage eher raten, eine verbindliche Anfrage an den RV-Träger zu senden. Dann hat man’s schriftlich und kann sich auch darauf verlassen. :smile:

VG René

Servus,
Robert

Hallo,

natürlich ist die Anhebung der Grenze mit zu beachten. Und dass sie sich ab 2012 verschiebt ist dann mit einzuberechnen. Somit wäre im schlimmsten Fall 14,4% Abschlag möglich!

http://www.google.de/url?sa=t&source=web&cd=6&ved=0C…

http://www.monetos.de/altersvorsorge/gesetzliche-ren…

VG René