wenn ein AN sagen wir mal mit 50 Jahren erwebsunfähig ist, bekommt er dann mit Eintritt in das reale Rentenalter trotzdem 100% Rente, oder bezieht er dann weiter Erwerbsunfähigkeitsrente, oder werden ihm die fehlenden Jahre von der Rente abgezogen?
wenn ein AN sagen wir mal mit 50 Jahren erwebsunfähig ist,
Das heißt erwerbsGEMINDERT!! Die Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es seit fast einem Jahrzehnt nicht mehr, nur noch Altfälle.
bekommt er dann mit Eintritt in das reale Rentenalter trotzdem
100% Rente, oder bezieht er dann weiter
Erwerbsunfähigkeitsrente,
Willkommen in der Rentenberechnung. In Kürze: Alle Renten berechnen sich gleich, es kommt 1. auf den Rentenartfaktor an, 2. auf den mundartlichen „Abschlag“. Der Rentenartfaktor bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente beträgt 0,5. D.h. die Entgeltpunkte werden zu 50% in der Rente berücksichtigt. Der Rentenartfaktor für eine volle Erwerbsminderungsrente und auch Altersrente beträgt 1,0. D.h. die Entgeltpunkte werden zu 100% in der Rente berücksichtigt.
Nach derzeitiger Lage muss ein Erwerbsminderungsrentner einen Abschlag von maximal 10,8 % hinnehmen. Um diesen Wert mindern sich die Entgeltpunkte. Wie hoch der ist, hängt ab vom Renteneintrittsalter, aber wenn der Rentner 50 Jahre alt ist, sind es 10,8%.
Wenn er dann sein Renteneintrittsalter erreicht hat, wird aus der EM-Rente eine Altersrente. Die Abschläge bleiben aber weiterhin bestehen.
oder werden ihm die fehlenden Jahre
von der Rente abgezogen?
Ich weiß jetzt nicht, wie ich diese Frage deuten soll…aber die Idee finde ich prima. „Es jibt nur noch 20 Jahre Rente gnädge Frau, achte hamse schon wech, bleim noch zwölfe.“