Rentenalter mindestens 65 Jahre?

Hallo
Politiker sprechen davon, die Vorruhestandslösungen zu kippen und mur noch eine Rentenaltergrenze zu erlauben: 65.
Dazu ein Auszug aus „Fehlzeitenreport 2002“ (AOK und Uni Bielefeld)
„Heute arbeiten in fast 60 % aller Betriebe keine Beschäftigten über 50 Jahre (mehr).“
Das würde doch bedeuten, dass die Mehrzahl der über 50-Jährigen ca. 15 Jahre Sozialhilfe beziehen müssen, bzw. Altersvorsorgen aufbrauchen müssen.
Und was dann?
Rente auf Sozialhilfe-Niveasu? (Focus 8/2003)
Es bleibt also nichts anderes übrig als bis zum 50. Lebensjahr so viel wie möglich zur Seite zu legen, um diese Zeit zu überbrücken und noch zusätzlich fürs Alter genügend zu haben. Das würde wiederum bedeuten, dass man möglichst wenig kauft und alles, was nach Essen, Kleidung und Miete übrigbleibt anspart.
Das steigert aber toll den Umsatz der Produktion! Und schafft Arbeitsplätze!
Oder habe ich hier etwas übersehen?
Grüße
Babalou

Hallo

du hast es erfasst !
t.

Politiker sprechen davon, die Vorruhestandslösungen zu kippen
und mur noch eine Rentenaltergrenze zu erlauben: 65.
Dazu ein Auszug aus „Fehlzeitenreport 2002“ (AOK und Uni
Bielefeld)
„Heute arbeiten in fast 60 % aller Betriebe keine
Beschäftigten über 50 Jahre (mehr).“
Das würde doch bedeuten, dass die Mehrzahl der über
50-Jährigen ca. 15 Jahre Sozialhilfe beziehen müssen, bzw.
Altersvorsorgen aufbrauchen müssen.
Und was dann?
Rente auf Sozialhilfe-Niveasu? (Focus 8/2003)
Es bleibt also nichts anderes übrig als bis zum 50. Lebensjahr
so viel wie möglich zur Seite zu legen, um diese Zeit zu
überbrücken und noch zusätzlich fürs Alter genügend zu haben.
Das würde wiederum bedeuten, dass man möglichst wenig kauft
und alles, was nach Essen, Kleidung und Miete übrigbleibt
anspart.
Das steigert aber toll den Umsatz der Produktion! Und schafft
Arbeitsplätze!
Oder habe ich hier etwas übersehen?
Grüße
Babalou

Hallo Babalou,

Politiker sprechen davon, die Vorruhestandslösungen zu kippen
und mur noch eine Rentenaltergrenze zu erlauben: 65.

Unverständlich. Die gesetzliche Regelung bezahlen die Leute doch praktisch selbst.

Dazu ein Auszug aus „Fehlzeitenreport 2002“ (AOK und Uni
Bielefeld)
„Heute arbeiten in fast 60 % aller Betriebe keine
Beschäftigten über 50 Jahre (mehr).“

Nimm aus der Firma, in der ich arbeite, alle über 50 raus und der Laden steht!

Das würde doch bedeuten, dass die Mehrzahl der über
50-Jährigen ca. 15 Jahre Sozialhilfe beziehen müssen, bzw.
Altersvorsorgen aufbrauchen müssen.

Nein, falsch. 50 ist erst mal heftig übertrieben, 55 wäre richtiger gewesen. Die Vorruhestandsregelungen werden gemeinsam von den AG, den Arbeitsämtern, teilweise den Ländern und der EU (in geringem Maße) finanziert.
Vorruheständler haben ein Einkommen ähnlich von Arbeitslosen, deutlich über dem Sozialhilfesatz. Um Sozialhilfe zu bekommen müßte ja ‚Bedürftigkeit‘ nachgewiesen werden. Das wird in dem Fall kaum gehen.
Verrechnet hast Du Dich auch, denn die Regelungen reichen nur bis zum 60. Lebensjahr, dann gehen die Leute mit 18% Rentenkürzung in Rente.

Wie Du im Zusammenhang mit Vorruhestand auf Sozialhilfe kommst ist mir schleierhaft. Vorruhestandsregelungen dienen dazu, genau das zu verhindern.

Gruß, Rainer

Hallo Rainer

Dazu ein Auszug aus „Fehlzeitenreport 2002“ (AOK und Uni
Bielefeld)
„Heute arbeiten in fast 60 % aller Betriebe keine
Beschäftigten über 50 Jahre (mehr).“

Nimm aus der Firma, in der ich arbeite, alle über 50 raus und
der Laden steht!

Es soll inzwischen wieder Firmen geben, die auf ihre „Alten“ abslut nicht verzichten wollen

Das würde doch bedeuten, dass die Mehrzahl der über
50-Jährigen ca. 15 Jahre Sozialhilfe beziehen müssen, bzw.
Altersvorsorgen aufbrauchen müssen.

Nein, falsch. 50 ist erst mal heftig übertrieben, 55 wäre
richtiger gewesen. Die Vorruhestandsregelungen werden
gemeinsam von den AG, den Arbeitsämtern, teilweise den Ländern
und der EU (in geringem Maße) finanziert.
Vorruheständler haben ein Einkommen ähnlich von Arbeitslosen,
deutlich über dem Sozialhilfesatz. Um Sozialhilfe zu bekommen
müßte ja ‚Bedürftigkeit‘ nachgewiesen werden. Das wird in dem
Fall kaum gehen.
Verrechnet hast Du Dich auch, denn die Regelungen reichen nur
bis zum 60. Lebensjahr, dann gehen die Leute mit 18%
Rentenkürzung in Rente.

Wie Du im Zusammenhang mit Vorruhestand auf Sozialhilfe kommst
ist mir schleierhaft. Vorruhestandsregelungen dienen dazu,
genau das zu verhindern.

Diese Vorrihestandsregelung soll ja abgeschafft werden (nach meiner Info). Grundsätzlich nur ab 65. Was die Firmen aus eigener Tasche machen interessiert dann den Gesetzgeber nicht mehr.
Da aber die Firmen sich so etwas nicht leisten können (wäre viel zu teuer) werden sie „Arbeitsplätze freistellen“ … so sie nicht zu denen gehören, die s.o.
Und jetzt hast Du die Verbindung zur Sozialhilfe.
Grüße
Babalou

Hallo Babalou,

Da aber die Firmen sich so etwas nicht leisten können (wäre
viel zu teuer) werden sie „Arbeitsplätze freistellen“ … so
sie nicht zu denen gehören, die s.o.
Und jetzt hast Du die Verbindung zur Sozialhilfe.

noch nicht. Erst wenn CDU und FDP den Kündigungsschutz abgschafft haben.
Jetzt verstehe ich Dich erst. Du meintest nicht Vorruhestand mit teilweiser Finanzierung aus dem Sozialhilfe-Etat, sondern künftig SoHi statt Vorruhestand.

Gruß, Rainer