hallo experten
Verstösst die Anrechnung von Renten nach §55 BeamtVG gegen europäisches Recht?
Nach VO 1606/98 EG sind Beamte in den Kreis europäischer Arbeitnehmer aufgenommen worden. Per Erlass des BMI DII3 - 223322/20 vom 21.12.2000 wird europäisches Recht (VO 1408/71 und 574/72 EG, sowie 883/04 und 987/09) nur auf Fälle des §55 VIII BeamtVG eingeschränkt. Insbesonders Art.53 der VO987/09 erlaubt nationale Ruhensvorschriften nur, wenn die nationalen Rentensysteme koordiniert sind und davon kann in Deutschland ja keine Rede sein.
Im voraus schon mal danke
W.Alter Fuchs