Rentenanrechnung auf Beamtenversorgung

hallo experten

Verstösst die Anrechnung von Renten nach §55 BeamtVG gegen europäisches Recht?

Nach VO 1606/98 EG sind Beamte in den Kreis europäischer Arbeitnehmer aufgenommen worden. Per Erlass des BMI DII3 - 223322/20 vom 21.12.2000 wird europäisches Recht (VO 1408/71 und 574/72 EG, sowie 883/04 und 987/09) nur auf Fälle des §55 VIII BeamtVG eingeschränkt. Insbesonders Art.53 der VO987/09 erlaubt nationale Ruhensvorschriften nur, wenn die nationalen Rentensysteme koordiniert sind und davon kann in Deutschland ja keine Rede sein.

Im voraus schon mal danke
W.Alter Fuchs

Hallo W.Alter Fuchs,

da bin ich leider ratlos. Wenn ich selbst Rentenansprüche neben meiner Versorgung hätte, würde ich zu gegebener Zeit gegen einen entsprechenden Regelungsbescheid nach § 55 BeamtVG Rechtsmittel einlegen und mal sehen, wie die 1. Instanz des Verwaltungsgerichtes das beurteilt. Aber vielleicht ist ja jemand aus unserem Kreis direkt betroffen und nimmt sich der Angelegenheit einmal an - ich werde es über die NJW verfolgen.

Gruß
T. Pfeiffer