Hallo,
kann mir bitte jemand beantworten, warum man bei einer zweijährigen, krankheitsbedingten Umschulung, keine Rentenanwartschaft erwirbt?
Ich habe zwei Jahre in einem normalen Betrieb gearbeitet, bin auf eine normale Berufschule gegangen, habe in der Freizeit gelernt und das Arbeitsamt hat Sozialversicherungsbeiträge für mich abgeführt.
Bei der Rente wurde das nur als Ausfallzeit gerechnet, was ich sehr ungerecht finde. Ich habe bereits nachgehakt, bekam aber zwei Mal den Bescheid, wo nur kurz stand, dass Umschulung nicht angerechnet werden kann.
Ist so eine unfaire Vorgehensweise rechtens, oder kann ich etwas dagegen tun?
Für eine verständliche Antwort wäre ich dankbar.
Hallo,
leider kann ich dir zur Rechtslage in diesem Fall nichts sagen. Frage doch einmal beim A-Amt nach ob mit den Sozialbeiträgen auch Rentenbeiträge bezahlt worden sind.
LG
Angel
Hallo Nadja,
danke, das ist eine gute Idee, das Arbeitsamt zu fragen.
Vielen Dank und liebe Grüsse
shivalina
Tut mir leid,darauf habe ich leider keine Antwort.
Birgit