Rentenanspruch?

Hallo,
ich würde gerne erfahren, ob bei folgendem Fall ein Rentenanspruch besteht:

Person A geht für 4 Jahre in ausßereuropäische Ausland und löst seinen festen Wohnsitz in Deutschland auf und arbeitet auch im aeu Ausland.
Person A möchte nun gene wieder in Deutschland wohnen & arbeiten.

*was ist mit den schon eingezahlten Rentenbeiträgen? Verfallen diese vollständig oder bleiben die „auf ewig“(bis zum Renteneintrittsalter) bestehen?

*was ist mit den Rentenanspruch, wenn Person A doch nicht nach Deutschland zurückkommt?

Vielen Dank
Gruß

Hallo,

die vor der „Auswanderung“ gezahlten Beiträge verfallen nicht, sondern bleiben bestehen - meistens bis Rente beantragt und bezogen wird.

Die Beiträge nach der Rückkehr kommen somit einfach zu früheren Beiträgen hinzu.

Wenn man gar nicht mehr zurückkommt, so bleiben die gezahlten Beiträge (wie oben genannt) einfach bestehen. Man kann dann später auch vom Ausland aus eine Rente beantragen.

Viele Grüße
Florian

Ebenfalls hallo!

Die in Deutschland gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung verfallen nicht. Dies gilt unabhängig davon, ob Person A wieder nach Deutschland zurückkommt oder nicht.

Und jetzt wird es etwas schwieriger:

Ob aus diesen Beiträgen später ein Rentenanspruch besteht, ist davon abhängig, in welchem Umfang Beiträge entrichtet wurden. Wurden für mindestens 60 Monate Beiträge entrichtet, so besteht ab dem 65. Lebensjahr - oder später, wenn die Anhebung der Altersgrenze auf 67 „Gesetz wird“ - ein Anspruch auf Regelaltersrente.

Wurden für weniger als 60 Monate Beiträge entrichtet, besteht grundsätzlich kein Rentenanspruch. Für diesen Fall gibt es die Möglichkeit der Beitragserstattung.

Ich möchte zusätzlich noch darauf hinweisen, dass die Bundesrepublik mit mehreren außereuropäischen Ländern sog. Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, so z.B. mit den USA und der Türkei. Diese Abkommen sehen u.a. eine Zusammenrechnung von Zeiten vor, wenn der Betreffende die Staatsangehörigkeit einer der beiden Länder hat. Hierdurch kann z.B. auch ein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung aus Deutschland begründet werden oder ein Anspruch auf Regelaltersrente aus Deutschland auch dann bestehen, wenn in Deutschland weniger als 60 Monate mit Beiträgen zurückgelegt wurden.

Ein Hinweis: Eine spezifische Antwort ist einfacher, wenn das betreffende Land direkt benannt wird! :smile:

Gruß,
Robert

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Hallo,

vielen Dank für die Info,
Bei dem Land handelt es sich um Costa Rica.

Gruß

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Hallo,

vielen Dank für die Info.

Gruß

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