Liebe Experten,
folgender Fall:
Ein Ehepaar ist vor 35 Jahren aus dem ehemaligen Jugoslawien nach
Deutschland gezogen und hier geblieben. Ihr neugeborenes Baby war
auch dabei (Geburtsort: Jugoslawien). Die Ämter glauben aber, dass
das Baby die ersten 1,5 Jahres seines Lebens in seinem Geburtsort
gelassen wurde. Angeblich sei es nicht in Deutschland gemeldet
worden, was sich das Ehepaar aber kaum vorstellen kann. Durch diese
1,5 Jahre, die nun nicht berücksichtigt werden, wird der Mutter kein
Rentenanspruch gewährt.
Kennt jemand Möglichkeiten oder hat Ideen, wie diese 1,5 Jahre, die
das Baby mit seinen Eltern in Deutschland verbracht hat, bewiesen
werden können?
Vielen Dank!
Hallo Sarolta!
Der RV-Träger wird ja nicht „mir nichts, Dir nichts“ gesagt haben, das Kind war in den ersten 1,5 Lebensjahren in Jugoslawien, Punkt aus Ende. Um dieses zu ermitteln fragt der RV-Träger eigentlich wegen Meldebescheinigungen der Einwohnermeldeämter an. Und hier müsste das Kind ja zusammen mit den Eltern gemeldet gewesen sein.
Was mich stutzig macht ist Deine Aussage:
Angeblich sei es nicht in Deutschland gemeldet
worden, was sich das Ehepaar aber kaum vorstellen kann.
Wie habe ich das zu verstehen? Die Eltern müssen sich doch gemeldet haben!?
Wenn sie sich selber nicht bei einem Einwohnermeldeamt gemeldet haben, waren sie „offiziell“ auch nicht in Deutschland. Wann haben sie sich denn bei einem Einwohnermeldeamt angemeldet? Und wenn sie dieses gemacht haben, warum haben sie denn dann das Kind nicht mit angemeldet?
Meine Empfehlung: Meldebescheinigungen beim Einwohnermeldeamt des damaligen Wohnortes besorgen und einsehen. Wenn dort keine Meldungen für das Kind verzeichnet sind, aus denen sich ergibt, dass das Kind schon vorher in Deutschland war, wird’s schwierig.
Gruß,
Robert
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Lieber Robert, danke für dein Antwort-Schreiben!
nun ist es so, dass das Ehepaar Einsicht in die Meldebescheinigung
gewährt bekommen hat und dort steht, dass das Kind nicht gemeldet
worden war – im Gegensatz zum Ehepaar. Erst ab dem nächsten Wohnsitz.
Nun steht Wort gegen Wort, da der Vater des Kindes der Meinung ist,
dass er das Kind damals auch am ersten Wohnsitz gemeldet hat. Warum
auch nicht? Jetzt steht die Frage im Raum, wo, bzw. wem denn der
Fehler unterlaufen ist und ob es irgendeine Möglichkeit gibt, den
Aufenthalt des Säuglings doch noch zu beweisen?
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