Rentenanspruch bei behinderten Sohn

Hallo Zusammen,

meine Mutter ist 1941 geboren, seit mein Bruder geboren ist, geht Sie keinem Beruf nach sondern pflegt meinen geistig behinderten Bruder.
Ich habe mal gehört das Sie lt. Sozialgesetztbuch anspruch auf Rente für diese Zeit hat, Sie pflegt ihn auch heute noch.

Wenn ja wie und wo kann Sie es beantragen, wie geht das von statten.

Viele Grüße
Ralf

Hallo Ralf,
sorry, leider kann ich dir nicht weiterhelfen.
Gruß Ute

Ihr erster Ansprechpartner ist die Pflegekasse, also die Krankenkasse, welche das Pflegegeld bezahlt. Wenn ihr Bruder Anspruch auf Pflegegeld hatte und zu Hause von Ihrer Mutter betreut wurde, wurden Beiträge zur Rentenversicherung zu Gunsten Ihrer Mutter abgeführt. Daraus ergibt sich ein Rentenanspruch. Also zuerst zur zuständigen Krankenkasse und dann einen Altersruhegeldantrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Aber die Krankenkasse wird Ihnen da weiterhelfen.
mfg

Hallo,Ralf
Es gibt ehrenamtliche Helfer die dir bei Fragen zu Rentenansprüche helfen.Bei uns hier findet man Ansprechpartner im Rathaus,oder die Beamten dort vermitteln dich weiter.
Meine Mutter hat die letzten Jahre meinen Vater gepflegt und hat diese zeit auch auf ihren renten anspruch angerechnet bekommen.
Leider kann ich dir sonst nicht weiter helfen.
ich wünsche dir alles Gute und viel Erfolg
LG
Hanne

hallo,

ich denke doch, einfach mal auf der Arge nachfragen… erstmal telefonisch.

Hallo,

eine Rente für Pflege gibt es nicht. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Zeiten der Pflege rentenwirksam anerkennen zu lassen. Die Pflegekasse zahlt dann Beiträge in die Rentenversicherung ein, die sich dann ähnlich auswirken, wie normale Zeiten der Berufstätigkeit.

Voraussetzung hierfür ist, dass Ihrem Bruder eine der 3 Pflegestufen von der Pflegeversicherung anerkannt wurde.

Die Deutsche Rentenversicherung stellt hierfür auch eine Broschüre zur Verfügung, die Sie über alles Grundlegende informiert:
[http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/Sh…](http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/Inhalt/04 Formulare Publikationen/02 info broschueren/04 vor der rente/rente fuer__pflegepersonen,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/rente_fuer_pflegepersonen)

Mit freundlichen Grüßen

Hallo auch!

Der Antrag kann bei der Rentenversicherung Bund gestellt werden. Hier bekommt man auch alle weiteren Infos.

Gruß
Chris

Hallo und sorry das ich jetzt erst Antworte!!
Deine Mutter ist doch schon über 65 Jahre! Hat die keine Rente mit 65 Jahren beantragt?? Bzw. sind im Rentenkonto bei Ihr keine 5 Jahre gespeichert??
Und wenn die deinen Bruder pflegt muss doch über das Pflegegeld eigentlich Beiträge in das Rentenkonto fließen über die Pflegekasse!?
Das mit der Rente auf Zeit wäre mir in diesem zusammenhang nicht bekannt.
Lg erstmal zurück
Manuela