Rentenanspruch bei Scheidung

Hallo,

ich bin geschieden seit 1993 und meine damalige Frau hat nicht auf den Rentenausgleich verzichtet - kann man dies im nachhinein noch Rückgängig machen -
Gruß und Dank Fritz

Guten Tag.

Das tangiert leider nicht mein Fachgebiet „Versicherungen“ sondern eher einen Juristen (Fachanwalt für Scheidungsrecht).

Viel Erfolg bei der Findung der Antwort auf Ihre Frage.

Ihr unabhängiger Makler zu den Themen Versicherungen und Finanzen
Claude Burgard
www.burgard-versicherungen.de

Kann ich nicht weiterhelfen. Einfach mal bei der Rentenversicherung anrufen.

LG, Lars Horst

Guten Abend,

der sogenannte Versorgungsausgleich ist nicht abänderbar… nur, wenn neue Tatsachen ins Spiel kommen würden (z. B. eine versehentlich nicht berüclsichtigte Betriebsrente)…

Verstirbt jedoch ein ehemaliger Ehepartner VOR Inanspruchnahme einer Rente (auch eine befristete Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung zählt), so wird auf Antrag (!!) bei der DRV der erfolgte Ausgleich wieder rückgängig gemacht…

Gruß
MG

Hallo lieber Fritz, leider muss ich Dir dazu sagen, dass dieses nicht mehr geht, da der Versorgungs- sowie der Rentenausgleich gesetzlich festgelegt ist- und dieses wird dann eben spätestens an der SCheidung festgelegt! Sorry- dass ich Dir leider nichts anderes dazu sagen kann : ( alles Gute für Dich, vlG. Nadjeshda

Ich vermute, dass sich dieser Vorgang mittlerweile erledigt hat. Falls noch Fragen offen sind, bitte posten.

MfG
CKH