Hallo
Mein Exmann hat während unserer Ehe viele Jahre in den NL gearbeitet, daraus ist auch für mich ein Rentenanspruch entstanden. Der Rentenausgleich wurde auch von der holländischen Seite im Rahmen der Scheidung gemacht.Habe ich nun die Möglichkeit mir meinen Anspruch vorzeitig auszahlen zu lassen? Habe mit überlegt das es doch besser wäre, daß Geld hier über einen langen Zeitraum festverzinst anzulegen. Wenn die Möglichkeit einer Auszahlung besteht, habe ich da viel Verlust,sonst würde sich die ganze Sache ja villeicht gar nicht lohnen.
dazu kann ich leider nichts sagen, das Rentenrecht in den NL ist mir nicht geläufig, soweit mir bekannt ist hier ( Deutschland ) keine vorzeitige Auszahlung von Rentenansprüchen möglich.
Danke Ihnen allen drei für die recht schnellen Antworten. Da ich weiß, daß dies zb. in Dänemark möglich ist, hätte dasselbe ja auch auf die NL zutreffen können.
Gruß Petra
Hallo,
dazu kann ich nur kurz und knapp NEIN sagen!
Eine Erstattung is nicht möglich
Sorry