Rentenanspruch in Irland

Folgende Frage konnten wir im Bekanntenkreis nicht klären,ist für den Betreffenden aber sehr wichtig.Er ist Ägypter,sie aus Irland.Geheiratet in Irland , wo die Ehe nach 20 Jahren 2000 geschieden wurde . Er hat nur Gelegenheitsjobs , keine feste Arbeit , somit keinen Rentenanspruch,wird nächstes Jahr 60.Wird aber keine Rente in Ägypten erhalten , wo er seit der Scheidung wieder lebt . Würde ihm ein Rentenanspruch aus den 20 Ehejahren in Irland zustehen ? Die Exfrau ist noch nicht im Rentenalter .
Falls sich jemand damit auskennt , freue ich mich über eine Antwort , vielen Dank !
Lg Lilalaila

Hallo.
In dem Land, in dem man gearbeitet hat, hat man Rentenansprüche im Alter. Die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle. Lebt man im Alter in einem anderen Land, wird die Rente (innerhalb der EU, und Irland ist EU) ohne Abzüge pünktlich auf das Konto gebührenfrei in voller Höhe überwiesen. Das ist EU-Gesetz, den § kann ich Dir nicht mehr nennen, ist mir aus dem Kopp gefallen. Bei Überweisungen in Nicht-EU-Länder fallen Überweisungskosten der Bank an, die von dem Rentenbetrag / Überweisungsbetrag abgezogen werden.
Ich habe diese Regelung auch in Anspruch genommen, lebe jetzt im Alter in Ungarn. Hat einige Laufereien in D und in H gekostet, aber es geht.
Gruss Peter

Lieber Peter , ich danke dir für deine rasche Antwort . Was du schreibst , ist Rechtens , wenn man einen festen Job hat , zahlt man in die Rentenkasse ein , seine Steuern usw . In diesem Fall ist es aber nicht so , weil es keine feste Arbeitsstelle gab . Da wurde als Automechaniker immer dort gearbeitet , wo gerade Hilfe benötigt wurde . So habe ich das verstanden . Wenn keine Unterlagen da sind , an wen kann man sich da wenden ? Die Sache scheint eher kompliziert , deswegen der Gedanke , ob die Rentenkasse der Exfrau evtl.einbezogen wird ? Ähnlich eines Versorgungsausgleiches ?
Den es sicher im Jahr 2000 noch nicht gab …
Wollte nur helfen , weiß aber nicht wie .
Hab ein schönes Wochenende und liebe Grüße nach Ungarn aus Ägypten von Lilalaila

Wenn er nicht angemeldet war (als schwarz gearbeitet hat), dann wurde auch nichts in eine Rentenkasse eingezahlt. Folglich hat er selbst auch keine Rechte für eine Rente erworben. Ob er einen Versorgungsausglich beanspruchen kann, kann ich so nicht sagen. Wenn, dann würde es keine Rolle spielen, ob seine Frau schon im Rentenalter ist oder nicht. Allerdings muss er natürlich ins Rentenalter kommen. Ob das in Irland mit 60 erreicht ist, weiß ich nicht.

Nach deutschem Recht könnte er einen Versorgungsausgleich beanspruchen - wenn bei der Scheidung nichts anderes vereinbart wurde und wenn die Frau dadurch nicht unangemessen benachteiligt würde. Beides kann man aber so nicht sagen. Und – das war Irland. Dort können durchaus andere Gesetze / Möglichkeiten gelten.

Wirklich wissen kann das nur die zuständige Stelle für Renten in Irland.