Mein Name Wilfried Herschelmann Rentner,ich möchte die
LVA Rentenversicherung verklagen,habe bis 1976 in der
DDR gearbeitet,die LVA hat mir nur die Lehrjahre von
1958 bis 1961 anerkannt da sie nach Überprüfung die
anderen Firmen nicht mehr ermitteln konnten,2 Dachdecker-
firmen war der Inhaber bereits verstorben und die andere Firma war wegen Namensänderung nicht mehr Ausfindig
zumachen,ich habe Eidesstattlich darauf hingewiesen
das in der DDR keine Arbeitslosen gab und alle Leute
verpflichtet waren eine Arbeit nachzugehen ansonsten wurde man in Arbeitslagern eingesperrt,dadurch fehlen
mir 11 Jahre Rentenanspruch,1976 bin mit Familie Legal
in die BRD übergesiedelt,wer kann Rat geben.
MfG W.Herschelmann
Hallo,
da könnte evtl. das örtliche Versicherungsamt weiter helfen.
Gruß
chrissixyz
Hallo Wilfried,
gibt es in den Orten, in denen du lebtest nicht Ämter, die noch Daten von dir haben, wie z.B.: Du hast dort gewohnt und wo gearbeitet. Irgendwas muß es doch über dich geben.
Sonst habe ich noch einen Link gefunden.
http://www.okv-ev.de/rentenprobleme.htm
Leider bin ich ein „Wessi“, und kann nicht viel helfen.
Gruß
Wolfgang
Sorry da werde ich nicht viel helfen können.
Wenn der SV ausweis nicht mehr vorhanden ist. Also wenn das grüne Buch und/oder eine Treuhandfirma nicht die Unterlagen der damaligen Arbeitgeber hat, dann denke ich gibt es kaum Möglichkeiten.
Gruß
Hallo,
zunächst einmal sind die bisher durch die Rentenversicherung anerkannten Zeiten korrekt. Ohne konkreten Nachweis ist es dem RV-Träger verboten, Zeiten anzuerkennen.
Manchmal ist es schlicht unmöglich, noch alte Unterlagen aufzutreiben.
Für Sie ist es nun wichtig, Nachweise zur Glaubhaftmachung zu finden. Allen voran Ihr SV-Ausweis. Weiterhin irgendwelche Dokumente (Lohnzettel, Krankschreibungen, Beurteilungen, selbst Abmahnungen wären gut, die nachweisen, dass Sie gearbeitet haben). Letzte Möglichkeit wäre, Zeugen (Arbeitskollegen, Sekretärin, Kunden,…) aufzutreiben, die eine eidesstattliche Erklärung abgeben.
Hoffnungen auf ein erfolgreiches gerichtliches Vorgehen würde ich mir dagegen nicht machen.
MfG
Hallo,
ich weiss wohl, dass wenn man gearbeitet hat und keine Zeiten mehr schriftlich nachweisen kann folgendes machen kann. Wenn Sie noch einen früheren Arbeitskollegen kennen, so kann der eidesstattlich versichern, dass Sie in der Fa xyz von bis gearbeitet haben und die Fehlzeit wird dann anerkannt!
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben und wünsche viel Glück!
MfG
Maeusebaer
Ich vermute, dass sich dieser Vorgang mittlerweile erledigt hat. Falls noch Fragen offen sind, bitte posten.
MfG
CKH