Rentenanspruch nach Auslandszeit

Hallo,
ich habe 6 Jahre in Frankreich gearbeitet (franz. Vertrag) und auch meine Rentenversicherung gezahlt. Bei meiner Rueckkehr bin ich mit einer Bestaetigung meines Arbeitgebers versorgt worden. Diese allerdings reicht nicht fuer die Deutsche Rentenversicherung.
Weiss jemand welche Formulare ich von der franzoesischen Rentenversicherung anfordern muss?

Vielen Dank vorab

Babsi

Hi Babsi,
habe leider keine Ahnung:frowning:
Viel Glück und liebe Grüße
Meggie

Moin,

da habe ich leider keine Ahnung von, was Auslandsaufenthalte angeht. Würde mich mal direkt beim Rententräger erkundigen.

LG, Lars Horst

Hallo Babsi,
ich denke nur eine Bestätigung vom Arbeitgeber reicht wirklich nicht. Der kann ja alles bestätigen. Habe 3 Jahre in Spanien gearbeitet und von der Sozialversicherung (wie hier die BFA oder LVA) eine Übersicht der vom Arbeitgeber eingezahlten Beträge. Vielleicht würde das reichen. Frag’ doch noch mal deinen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherungsstelle. Die muss es natürlich auch wissen.
Gruß Hanni Jarr

Das sollte Dir die deutsche RV beantworten können

Gruß
Karo

Hallo Babsi,

wenn die in Frankreich entrichteten Beiträge hier, nach deutschem Recht, nicht anerkannt werden, müsste die Rentenversicherung Bund Ihnen da weiterhelfen und ggf. nachforschen.
Bei wirklich fast unlösbaren Vorgängen (Arbeitgeber existiert beispielsweise nich mehr), kann man auch eidesstattliche Versicherungen vorlegen…deswegen verstehe ich nicht, warum die Rentenversicherung Bund Ihnen da nicht weiterhilft.

Was hat denn die Auslandsabteilung der Rentenversicherung Bund Ihnen genau geschrieben?

LG
Kathra

Hallo Babsi,

für ein lokales Arbeitsverhältnis in Frankreich müssten die Sozialversicherungsbeiträge eigentlich an die Versicherungsanstalt in Frankreich gezahlt worden sein. Insofern verstehe ich nicht, wieso du der Meinung bist, dass die Beiträge an die deutsche Rentenkasse überwiesen sein sollten.

Für die in einem anderenb EU-Mitgliedsland erworbenen Rentenansprüche sehen die Sozialabkommen die gegenseitige Anerkennung vor und tauschen die Nachweise über Anwartschaften aus.

Für die in Frankreich aus dem Arbeitsverhältnis mit einem französischen Arbeitgeber erworbenen Rentenzeiten wird die französische Behörde dir eine Bescheinigung ausstellen, die du hier in deinem Heimatland zwecks Anerkennung und Transfer bei der Bundesversicherungsanstalt einreichen kannst.

Für ältere Arbeitnehmer, die bereits vor Inkrafttreten der EU-Verordnungen und binationalen Sozialabkommen in Frankreich beschäftigt waren, wurde früher die Rente nach französischem Recht behandelt und bei Erreichen der Altersgrenze auch separat an den Arbeitnehmer ausgezahlt.

Es gibt bei der deutschen Rentenversicherung eine kompetente Beratung in fast jeder größeren Stadt, bei der du dir die erforderlichen Formulare bzw. Tipps für die Beantragung holen kannst.

Für den Zeitraum von „nur“ 6 Beschäftigungsjahren geht es wohl kaum um einen bedeutenden Zahlbetrag, wohl aber um die Anerkennung und Nachweis der Beschäftigungszeit, damit keine Lücken im Versicherungsverlauf entstehen. Später beim Eintritt in das Rentenalter, wird es dann sehr mühsam und zeitraubend, wenn die Ausfallzeiten nachgeforscht und belegt werden müssen.

Mit dem Beitragsnachweis deines ehemaligen Arbeitgebers wird es sicher leicht, denn die Behörden sind allgemein sehr kooperativ in Frankreich (war bisher meine Erfahrung).

Gruß aus Hamburg und ein frohes Fest!

Steve-HH

hallo babsi,

sorry, aber leider kann ich dafür keine genaue auskunft geben.

ich kann mir aber vorstellen, daß es ja nun durch die eu einfacher geworden ist diese auskünfte direkt in frankreich anzufordern…versuchs doch mal über die deutsche botschaft paris.

viel erfolg

silvia