Hallo Babsi,
für ein lokales Arbeitsverhältnis in Frankreich müssten die Sozialversicherungsbeiträge eigentlich an die Versicherungsanstalt in Frankreich gezahlt worden sein. Insofern verstehe ich nicht, wieso du der Meinung bist, dass die Beiträge an die deutsche Rentenkasse überwiesen sein sollten.
Für die in einem anderenb EU-Mitgliedsland erworbenen Rentenansprüche sehen die Sozialabkommen die gegenseitige Anerkennung vor und tauschen die Nachweise über Anwartschaften aus.
Für die in Frankreich aus dem Arbeitsverhältnis mit einem französischen Arbeitgeber erworbenen Rentenzeiten wird die französische Behörde dir eine Bescheinigung ausstellen, die du hier in deinem Heimatland zwecks Anerkennung und Transfer bei der Bundesversicherungsanstalt einreichen kannst.
Für ältere Arbeitnehmer, die bereits vor Inkrafttreten der EU-Verordnungen und binationalen Sozialabkommen in Frankreich beschäftigt waren, wurde früher die Rente nach französischem Recht behandelt und bei Erreichen der Altersgrenze auch separat an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
Es gibt bei der deutschen Rentenversicherung eine kompetente Beratung in fast jeder größeren Stadt, bei der du dir die erforderlichen Formulare bzw. Tipps für die Beantragung holen kannst.
Für den Zeitraum von „nur“ 6 Beschäftigungsjahren geht es wohl kaum um einen bedeutenden Zahlbetrag, wohl aber um die Anerkennung und Nachweis der Beschäftigungszeit, damit keine Lücken im Versicherungsverlauf entstehen. Später beim Eintritt in das Rentenalter, wird es dann sehr mühsam und zeitraubend, wenn die Ausfallzeiten nachgeforscht und belegt werden müssen.
Mit dem Beitragsnachweis deines ehemaligen Arbeitgebers wird es sicher leicht, denn die Behörden sind allgemein sehr kooperativ in Frankreich (war bisher meine Erfahrung).
Gruß aus Hamburg und ein frohes Fest!
Steve-HH