Mein Vater wird jetzt im Oktober 65. Er hat in Deutschland insgesamt 8 Jahre gearbeitet, 4 Jahre davon waren geringfügige Beschäftigung. Die letzten 4 Jahre hat er ca. 1700,- € brutto verdient. Besteht bei ihm Anspruch auf die Rente? Und wenn ja, wird diese wahrscheinlich unter der Grundsicherung sein. Bekommt er trotzdem Grundsicherung, obwohl meine Mutter ca. 2000,- netto verdient?
um eine Regealtersrente mit 65 zu beziehen, muss dein Vater die allgemeine Wartezeit vom 5 Jahren erfüllen.
Die 4 Jahre, in denen er monatlich 1700 EUR brutto verdient hat, sind ganz normale Pflichtbeitragszeiten und zählen hier dazu. Es fehlt also noch ein Jahr.
Du schreibst nun, dass er vorher 4 Jahre geringfügig beschäftigt gewesen ist. Diese Zeiten (Minijob) zählen nicht voll als Wartezeitmonate. Man kann ungefähr sagen, dass von 12 Monaten geringfügiger Beschäftigung ca. 4 Monate auf die Wartezeit angerechnet werden.
Wichtig: Es können nur geringfügige Beschäftigungen herfür berücksichtigt werden, die nach dem 01.04.1999 liegen. Alle geringfügigen Beschäftigungen, die vor diesem Datum liegen, haben in rentenrechtlicher Hinsicht keinerlei Auswirkungen!
Ich rate dir, beim zuständigen Rentenversicherungsträger umgehend einen Kontenklärungsantrag sowie einen Antrag auf Rentenauskunft zu stellen. Ihr erhaltet dann eine genaue Aufstellung über die anrechenbaren Zeiten. Nur eine Frage nebenbei: Was hat dein Vater denn in den restlichen Zeiten gemacht?
Die Anträge könnt ihr übrigens auch übers Internet unter www.bfa.de oder www.lva.de stellen.
Zur Grundsicherung kann ich dir nicht viel sagen. Ich gehe aber davon aus, dass er bei einem Nettoverdienst der Ehefrau von 2000 EUR keinerlei Leistungen erhalten wird (zudem sind sicherlich auch noch Rücklagen wie Sparbücher vorhanden). Nähere Auskünfte hierzu erhaltet ihr bei der Stadtverwaltung oder beim Landratsamt.
Aus Russland. Allerdings sind wir keine Spätaussiedler und ich
glaube, dass nur bei denen, die Zeiten angerechnet werden.
Da hast du wahrscheinlich Recht. Gib es aber im Kontenklärungsverfahren an (es gibt eine extra Frage dafür). Das Fremdrentengesetz ist sehr kompliziert und eine Überprüfung kann ja keine Nachteile mit sich bringen.