Hallo Sven!
Wenn Du eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmst, meldet Dich Dein Arbeitgeber zur Sozialversicherung, also auch zur Rentenversicherung, an. Im Anschluss daran meldet er dann nach Ablauf jeden Jahres das jährliche Bruttoeinkommen an die Krankenkasse, die für den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrages (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung und Arbeitsförderung) zuständig ist. Diese nimmt dann die Meldung an den Rentenversicherungsträger vor und die Daten werden Deinem Konto beim Rentenversicherungsträger zugeführt.
Du erhälst ab Deinem 27. Lebensjahr und wenn Du mindestens 60 Monate Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet hast, jährlich eine sog. Renteninformation; diese enthält auch einen sog. Versicherungsverlauf, aus welchem Du Deine Beitragszeiten incl. beitragspflichtiger Einnahmen ersehen kannst. Zeiten der Schulausbildung z.B. werden nochmal extra geklärt; sobald diese geklärt sind, tauchen auch diese in dem Versicherungsverlauf auf.
Mein Tipp: Sobald Du eine Renteninformation erhalten hast, schau den Verischerungsverlauf nach evtl. Lücken durch! Sind solche vorhanden oder sonst irgendwie Unklarheiten vorhanden, wende Dich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Deines Rentenversicherungsträgers.
So läuft’s dann über Jahre hinweg, alle sechs Jahre erhälst Du zudem einen Versicherungsverlauf, anschl. einen Feststellungsbescheid, mit dem die bis dahin festgestellten Zeiten einigermaßen verbindlich festgelegt werden. Ab dem 54. Lebensjahr ist dann noch eine Rentenauskunft dabei.
So, und dann kommt das Rentenalter. Bis dahin sollten alle Deine Zeiten endgültig geklärt sein. Du gehst dann zum Versicherungsamt Deiner Stadt oder zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle und legst dort Deinen Personalausweis und ggf. Geburtsurkunde vor. Dort wird Dein Rentenantrag aufgenommen und an den Rentenversicherungsträger weitergeleitet. Und wenn alles dort klar ist, erhälst Du den Rentenbescheid.
Inwieweit sich dieses Verfahren im Zuge des elektronischen Fortschritts mittels elektronischer Personenerkennung und was weiß ich was alles vereinfacht/ ändert, kann ich nicht beurteilen. Aber es wird sich bestimmt etwas tun!
Ich würde empfehlen Deine Lohnauszüge aufzubewahren und diese erst dann - wenn überhaupt - zu vernichten, wenn Du die jährliche Renteninformation erhälst. Die Renteninformation würde ich auf jeden Fall so lange aufbewahren bis eine neue kommt. Vorlegen brauchst Du diese oder andere Nachweise bei der Rentenantragstellung eigentlich nicht, da Deine Zeiten beim Rentenversicherungsträger gespeichert sind.
War ne Menge, aber kürzer konnte ich das leider nicht machen. Alle Klarheiten beseitigt?
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Schönes Weihnachtsfest!
Gruß,
Robert
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