Rentenansprüche bei Scheidung

Liebe Rentenexperten, ist es grundsätzlich so, dass man seine Rente nach einer Scheidung teilen muss? Falls ja, zu welchen Teilen? Wird so ein Rentenanspruch irgendwie ausgerechnet oder individuell vereinbart? Ist dafür eine Behörde zuständig? Besten Dank für Aufklärung.

Grundsätzlich richtig. Zuständige Behörde ist das Familiengericht, ein Richter muss die Scheidung durchführen und hier wird auch über alles andere entschieden.

MfG
CKH