Hallo Allerseits,
wie verhält es mit den Rentenansprüchen eines abhängigen Arbeitsnehmer, wenn er sich nach mehreren Jahren unselbständiger Tätigkeit selbständig machen? Können die Ansprüche verloren gehen?
Gruß
Carlos
Hallo Allerseits,
wie verhält es mit den Rentenansprüchen eines abhängigen Arbeitsnehmer, wenn er sich nach mehreren Jahren unselbständiger Tätigkeit selbständig machen? Können die Ansprüche verloren gehen?
Gruß
Carlos
Guten Morgen,
nein, die Ansprüche verfallen nicht und bleiben quasi im Versicherungskonto stehen.
Es empfiehlt sich, nach Beendigung der Beschäftigung ein sog. Kontenklärungsverfahren durchzuführen, um die zurückgelegten Versicherungszeiten verbindlich festzustellen.
Viele Grüße
Florian
Herzlichen Dank (o.w.T.)
…
Hallo,
es mag auch sein, dass man trotz Selbständigkeit rentenversicherungspflichtig ist, vgl. § 2 SGB VI.
Chrissie