Rentenanstalt! Beitraege auszahlen

Hallo liebe wissende,
ich bin vor drei Jahren ab nach Australien und mittlerweile bin ich mir sicher das ich nicht mehr nach D. zurueck moechte.
Natuerlich habe ich als braver deutscher Staatsbuerger immer schoen in meine Rente eingezahlt und nach 15 Berufsjahren ein wenig auf meinem Rentenkonto angespart.
Ich habe mich neulich bei den Rentenanstalten informiert ob es eine Moeglichkeit gibt, die Rente auszahlen zu lassen, damit ich sie hier in Australien einzahlen kann, aber da hat die Rentenanstalt mir mitgeteilt, das ich (da ich mehr als fuenf Jahre eingezahlt habe) meine Beitraege nicht ausbezahlt bekommen haben kann.
Nagut, dachte ich, aber mittlerweile ueberleg ich mir ob das rechtens ist, da es je eigentlich „mein Geld“ ist. Vor allem sorgt mich die Frage wo der Euro in dreissig Jahren steht!!!
Hat da jemand von euch eine Ahnung, was ich da machen kann, beziehungsweise welche Mittel ich habe um an „mein Geld“ zu kommen???
Ueber Hinweise und Ratschlaege waere ich echt dankbar…
Liebe Gruesse aus Australien
Ingo

Hallo liebe Ingo

Von der Rentenversicherung wirst du Erfahrungsgemäß keine vernünftige Antwort erhalten. Um deinen Rentenansprüchen Nachdruck zu verleihen, solltest du dich an http://www.vdk.de/ wenden.

der hinterwäldler
grüßt den aus der Heimat vertriebenen auf der großen Insel mit den hüpfenden Hasen und Teddies auf den Bäumen

Hallo Ingo,

ich versuche mal, Ihnen eine vernünftige Antwort zu geben (auch wenn ich das nach Ansicht von „Hinterwäldler“ als Mitarbeiter der Rentenversicherung nicht kann…).

Beiträge aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur in wenigen Ausnahmefällen erstattet. Für Sie gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Sie sind nicht versicherungspflichtig und haben nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung o d e r

  2. Sie sind 65 Jahre alt und haben mangels nicht erfüllter allgemeiner Wartezeit keinen Anspruch auf Rente.

Der erste Punkt fällt bei Ihnen bereits flach. Sie sind zwar in Deutschland nicht versicherungspflichtig, können sich aber als im Ausland lebender Deutscher jederzeit in Deutschland freiwillige versichern.

Im Übrigen würde es Ihnen auch nichts bringen, die australische Staatsangehörigkeit anzunehmen, da zwischen Australien und Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen besteht. D. h., im späteren Rentenfall werden Sie unter Berücksichtigung aller Zeiten sowohl eine deutsche, als auch eine australische Rente erhalten.

Der zweite Punkt fällt ebenfalls weg. Ich nehme an Sie sind erstens noch keine 65 Jahre alt und zweitens haben Sie bereits 15 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet und somit die allgemeine Wartezeit erfüllt.

Die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung war in diesem Fall also 100%-ig richtig - auch der VdK wird Ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen können.

Grundsätzlich darf ich anmerken, dass das eingezahlte Geld nicht „Ihr“ Geld ist. Die gesetzliche Rentenversicherung basiert auf einem Umlagesystem. D. h., das von Ihnen eingezahlte Geld wurde bereits für die jetzigen oder damaligen Rentner ausgegeben. Sie haben durch Ihre Einzahlungen lediglich einen Anspruch „erkauft“, deswegen kann man sich Beiträge auch nur erstatten lassen, wenn man mit den bereits gezahlten Beiträgen keinen Anspruch geltend machen kann.

Viele Grüße
Florian

vergessen…
Hallo lieber Hinterwäldler,

grüßt den aus der Heimat vertriebenen auf der großen Insel mit
den hüpfenden Hasen und Teddies auf den Bäumen

das Wesentliche hast du vergessen -
http://www.cane-toad.com/
Movie ansehen und Hintergrundstory lesen.
Achtung!
Empfindliche Seelen bitte nicht ansehen, das Blut spritzt, der
Monitor muss anschliessend gut geputzt werden:wink:)

Gruss
T-Bird

Ps:
Da ich vergesslich werde, weiss ich nicht mehr,
ob ich die URL von wer-weiss-was habe :wink:)

Auszahlen nicht, aber …
die Rente wird dir wohl in AUS gezahlt

Hallo Ingo,
bisher hat dir ja keine Antwort richtig weiter geholfen, vermute ich
mal. Als absoluter Laie habe ich mal kurz nachgesehen und einiges
gefunden.
Vielleicht hilft es dir weiter.
Gruss
T-Bird

und nicht vergessen
http://www.cane-toad.com/

http://www.centrelink.gov.au/internet/internet.nsf/m…
cis0410/$File/cis_0410de.pdf

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_31374/d…
Formulare__Publikationen/Formulare/Ausland/
A1064,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/A1064
. - . - . - . - . - . - . - . - . - . - . - . - . - . - . - . -
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_31374/
sid_25A8069BE50A561D2D57E04AFCFB04C5/de/Inhalt/
Formulare__Publikationen/Publikationen/Publikationen/
Fachzeitschrift__DRV/DRV__Hefte__Deutsch/2003/1__2/6__Kraus.html

Das deutsch-australische Sozialversicherungsabkommen vom 13.12.2000?
von Ulrike Kraus, Frankfurt am Main
Nach langjährigen, mehrfach unterbrochenen und sehr schwierigen
Verhandlungen wurde am 13. Dezember 2000 das Abkommen zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und Australien über Soziale Sicherheit
unterzeichnet. Das Sozialversicherungsabkommen ist am 1. Januar 2003
in Kraft getreten und regelt die Rentenansprüche von Personen, die
deutsche Versicherungszeiten zurückgelegt haben oder in Australien
wohnen oder gewohnt haben sowie ihrer Hinterbliebenen. Zur Erfüllung
der Mindestzeiten für den Erwerb eines Rentenanspruches sind deutsche
und australische Zeiten nunmehr zusammen zu rechnen. Zahlreiche
Einwohner Australiens kö nnen durch das Abkommen erstmals die
Wartezeit für eine deutsche Rente erfüllen. Außerdem entfällt für die
rd. 10.000 australischen Bezieher einer deutschen Auslandsrente die
bisherige Kürzung auf 70%. Sie erhalten aufgrund des Abkommens
künftig die gleiche Rente wie ein deutscher Staatsangehöriger.
Weitere Verbesserungen bringt das Abkommen für die Rückkehrer aus
Australien. Die staatliche australische Rente ist eine
steuerfinanzierte Grundrente, die grundsä tzlich nur an Personen
gezahlt wird, die in Australien wohnen und ihren Lebensunterhalt
nicht bereits aus anderen Einkommensquellen bestreiten kö nnen.
Aufgrund der Regelungen zur Gebietsgleichstellung kann nun auch bei
einem Aufenthalt in Deutschland ein australischer Rentenanspruch
entstehen. Die australische Auslandsrente wird anteilig je nach Dauer
der australischen Wohnzeiten während des Arbeitslebens gezahlt. Für
die Bezieher einer solchen Teilrente stellt das Abkommen sicher, dass
eine deutsche Rente bei der Einkommensanrechnung auch nur in diesem
Verhältnis berücksichtigt wird.
Erscheinungsdatum: 01.01.2003
Ausgabe: 1-2, 2003. Jahrgangsnummer
. - . - . - . - . - . - . - . - . - . - . - . - . - . -
http://www.australian-embassy.de/news/newsletters/fe…
Bilaterales Sozialabkommen tritt in Kraft
Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Australien
ist nach seiner Ratifizierung nun zum 1. Januar 2003 in Kraft
getreten.
Es wird davon ausgegangen, dass infolge des Abkommens etwa 10000
Personen mit ständigem Wohnsitz in Australian eine höhere deutsche
Rente oder zum ersten Mal eine deutsche Rente erhalten.
Diese Steigerung wird dadurch ermöglicht, dass dieses Abkommen die
deutschen Rechtsvorschriften außer Kraft setzt, nach denen derzeit
nur 70 Prozent der vollen deutschen Rentenbezüge an Personen
ausbezahlt werden, die keine deutschen Staatsbürger sind.
Das bedeutet, dass die australischen Staatsbürger jetzt die volle
Rente erhalten.
Durch dieses Abkommen können nun Wohnzeiten in Australien und
Beitragszeiten zur deutschen Rentenversicherung addiert und damit
Mindestwartezeiten für die australische und deutsche Rente erfüllt
werden.
Mit Inkrafttreten des Abkommens werden schätzungsweise 3500 Personen,
die jetzt in Deutschland ansässig sind, aber in der Vergangenheit in
Australien lebten, ebenfalls eine neue (bedürftigkeitsgeprüfte)
australische Rente beantragen können. Diese Personen sind
hauptsächlich ehemalige Einwanderer, die vor Erreichen des
Rentenalters ohne australische Rente nach Deutschland zurückgekehrt
sind.
Australien hat damit insgesamt zwölf internationale
Sozialversicherungsabkommen. Australiens Partnerländer bei diesen
Abkommen zahlen an ungefähr 85000 Personen in Australien
Renten, während in diesen Ländern etwa 35000 ehemalige australische
Einwohner australische Renten beziehen.
Durch diese Abkommen erhalten Menschen mehr Freiheit bei der
Wohnsitzwahl in Australien oder anderen Ländern, da ihr
Rentenanspruch in beiden Ländern anerkannt wird.
Diese Abkommen sind für ein Land wie Australien wichtig, da es in
großem Maße auf den Beitrag der Einwanderer angewiesen Botschafter
Paul O’Sullivan (r.) mit Michael Geier vom deutschen Auswärtigen Amt
bei der Ratifizierung des Abkommens war. Aber auch andere Länder
erleben immer mehr das Phänomen, dass Arbeitnehmer international
zunehmend mobil sind. Laut einer Schätzung leben und arbeiten etwa
800.000 Australier im Ausland.
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http://www.australian-embassy.de/news/texts/sosecag2…
. - . - . - . - . - . - . - . - . - . - . - . - . - . -