mal angenommen: Ein Ehepaar will sich scheiden lassen, hatte bei Eheschließung Gütertrennung vereinbart. Die Frau hat gut verdient, maßgeblich den Lebensunterhalt und alle anfallenden _Rechnungen bezahlt. Der Mann war überwiegend arbeitslos ohne Bezüge, hatte aber hin und wieder Gelegenheitsjobs -also nicht KV und RV pflichtig -.
Würden im Falle einer Scheidung die erworbenen Rentenanteile der Ehefrau anteilig auf den Mann übergehen? Wäre es im „Ermessen“ des Richters? Könnte man gegen eine solche Entscheidung angehen?
Ein Ehepaar will sich scheiden lassen, hatte
bei Eheschließung Gütertrennung vereinbart.
Die Gütertrennung hat nur etwas mit dem Zugewinnausgleich zu tun,
nicht aber mit dem Versorgungsausgleich.
Der Versorgungsausgleich ist nach deutschem Familienrecht der bei der
Scheidung stattfindende Ausgleich, der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit.
Wenn die Frau also während der Ehezeit mehr verdient hat, gibt sie
von ihrer Rente etwas an den Ex ab, aber auch umgekehrt.
Würden im Falle einer Scheidung die erworbenen Rentenanteile
der Ehefrau anteilig auf den Mann übergehen?
Ja, je nach dauer der Ehe und Höhe der Anwartschaft.
Das wird berechnet (BfA / LVA) und führt oft zu den langen Wartezeiten
bis zum eigentlichen Scheidungstermin.
Wäre es im „Ermessen“ des Richters?
Nein
Könnte man gegen eine solche Entscheidung angehen?
Das weis ich nicht.
Danke für Eure Info. Gruß zipzap
Bitte
P.S. Ich habe nur persönliche Erfahrungen durch eine Scheidung
von vor 20 Jahren, aber im Grundsatz hat sich da nichts geändert.
Evtl. antworten ja noch Rechtsgelehrte, die davon mehr verstehen.
die Gütertrennung ist für den Versorgungsausgleich nicht maßgeblich. Maßgeblich und bindend wäre lediglich eine ehevertragliche Regelung bzw. ein Ausschluss des Versorgungsausgleiches.
Für die Verteilung der Rentenanteile bei einer Scheidung ist der Zeitpunkt der Scheidung in diesem Jahr besonders wichtig, da voraussichtlich im September 09 eine Reform zum Versorgungsausgleich ab 01.09. in Kraft tritt (der Bundesrat muss noch zustimmen).
Im wesentlichen soll diese Reform der Tatsache Rechnung tragen, dass die gesetzliche Rentenversicherung in aller Regel nicht mehr allein die Rentenbezüge eines Bürgers darstellen werden. Betriebsrenten, private Vorsorge etc. wird immer wichtiger.
Soweit ich weiss, werden die während der Ehezeit erworbenen Ansprüche an die verschiedenen Rentenformen von Eheleuten zu 50% dem jeweils anderen zugesprochen.
Dies ist natürlich nur sehr grob verallgemeinert, bezüglich der Reform sollte man sich zunächst mal im Netz schlau machen, da gibt es Näheres gut verständlich erläutert.
Der Scheidungsrichter kann durchaus bestimmen, dass ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet, wenn z.B. der Auszahlungsbetrag sehr gering wäre (z.B. € 1,50/mt).
man kann evtl. gegenseitig (!) auf einen Versorgungsausgleich verzichten.
Ob daran Bedingungen geknüpft sind weiß ich nicht. Bei meiner Scheidung ging es jedenfalls.
Alledings war mein Mann schon sehr früh selbstständig und hätte von mir einen erheblichen Anteil meiner Rente bekommen. Darauf hat er verzichtet.