Hallo,
angenommen du bist Hilfeempfänger und hast zusätzlich einen Rentenantrag gestellt -
Nun schreibt dich die ARGE an um mit dir über deine Situation zu reden -
In Wieweit bist du Auskunftpflichtig insbesondere über Art und Zustand deiner Gesundheit Krankheit usw.
Danke
Mit dem Sachbearbeiter brauchst du selbstverständlich überhaupt nicht über deinen Gesundheitszustand zu reden.
Wenn die ARGE als Behörde etwas wissen will, kann sie dich ja zum Vertrauensarzt schicken.
Natürlich musst du der Aufforderung Folge leisten, sonst werden deine Bezüge bis auf weiteres gesperrt.
Hans
PS. Du musst natürlich die Tatsache, dass du einen Rentenantrag gestellt hast erwähnen. OHNE DIAGNOSE
Hallo Fritz,
es gibt nur zwei Gründe, warum die ARGE Dich zu einem Vorstellungsgespräch geladen hat.
Grund 1 kann sein, man will Dir aus Freude und Dankbarkeit einen Blumenstrauß überreichen. Bedingt durch Deinen Rentenantrag hast Du den Fallmanagern und Fallmanagerinnen signalisiert, dass Du bald die ARGE verlassen wirst, oder
Grund 2, man will Dich als Alg-Empfänger nicht verlieren; denn wenn alle so verantwortungslos handeln würden wie Du, werden die Mitarbeiter der ARGE auch arbeitslos und Ihr trefft Euch beim Grundsicherungsamt wieder.
Über Deinen Gesundheitszustand und wer Dein Hausarzt ist, brauchst Du keine Auskunft geben. Hier schützt Dich das Grundgesetz, die Datenschutzgesetze und die ärztliche Schweigepflicht.
Bedenke, wenn es sich bei Dir um einen vorgezogenen Rentenantrag handelt, verlierst Du pro Jahr 3% Deiner Rente. Bei 5 Jahre z. B. sind dass 15% Rentenverlust auf Lebenszeit. Sollte es bei Dir der Fall sein, den Antrag kannst Du wieder rückgängig machen.
Ich grüße Dich!
Gesetzesbrecher
Hallo !
Grds. ergibt sich aus den §§ 60 ff SGB I die Pflicht zur Mitwirkung; d.h. auch die behandelnden Ärzte müssen von der Schweigepflicht entbunden werden.
Wenn ein Rentenantrag gestellt ist, wird die ARGE prüfen, ob der Hilfeempfänger weiterhin Leistungen nach dem SGB II bekommt (die stehen nur erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu).
Im Rahmen einer amtsärtzlichen Untersuchung wird dann festgestellt, ob Erwerbsfähigkeit besteht. Verneint das der Amtsarzt, wird der Hilfebedürftige dann das sogenannte „Sozialgeld“ nach dem SGB XII bekommen.
Wichtig:
Die Feststellung der Erwerbsfähigkeit geschieht bei der ARGE unabhängig vom Rentenversicherungsträger.
Das heißt: Stellt die Rentenversicherung fest, dass jemand Anspruch auf Rente hat, gilt der bei der ARGE automatisch als nicht erwerbsfähig. Das gilt aber nicht für den umgekehrten Fall.
Beste Grüße aus Bochum:
Thomas B.
Guten Tag,
Du bist im vollen Umfang auskunftspflichtig, denn nur so kann beurteilt werden, ob Du (noch) zum Kreis der SGBII-Empfänger zählst, d.h. mindestens drei Stunden täglich eingesetzt werden kannst oder zum Kreis der Sozialhilfe-Empfänger nach SGB XII zählst.
Im übrigen: wenn Du die Rente durch bekommst, kannst Du geringfügig dazu verdienen, Du stehst Dich also möglicherweise besser.
Ingeborg
Ingeborg
Wenn du krank und nicht mehr arbeitsfähig bist und deswegen einen Rentenantrag laufen hast, muss die ARGE auch davon erfahren. Sonst bist Du ja weiterhin „vermittelbar“.
Hallo,
wer eine soziale Leistung bezieht muss natürlich den Beitragszahler und das sind dann natürlich auch den Sozialversicherungsträgern umfangreich und umfassend wahrheitsgemäß Auskunft erteilen. Das ist die Rechtslage und die ist gut so.
Herzliche Grüße aus Illertissen
efuessl
Laut SGB I bist Du zur Mitwirkung verpflichtet, wenn Du Leistungen vom SVTR beziehst oder beantragt hast.
Außerdem ist es wahrscheinlich, daß die ARGE sich an den Rentenantrag anschließt und wiederum auch von der Rentenversicherung fordert, Deinen Anspruch auf Rente oder Rehabilitation zu prüfen.
Gruß, Sabine