Rentenantrag als Ausländer - was beachten?

Hallo,
mein Opa lebt seit 1991 in Deutschland, ist aber EU-Ausländer und hat sowohl Rentenansprüche für Deutschland wie auch fürs EU-Ausland. Er hat schon früher für gewisse Zeit im Ausland Rente bezogen und möchte nun hier seinen Rentenantrag stellen, um für seine gesamte Arbeitszeit im Ausland und in Deutschland Rente zu erhalten. Muss man außer dem normalen Rentenantrag (R100) noch weitere Formblätter ausfüllen. Außerdem ist er auf einem Auge blind und ich frage mich, ob es irgendwelche Vorteile hätte, wenn er einen Antrag auf Anerkennung seiner Schwerbehinderung stellt oder ob das keinen Unterschied macht.
Danke

Hallo,

grundsätzlich reicht es aus, wenn man bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder beim Rentenversicherungsträger selbst den Antrag auf Rente stellt. Hierfür sind die deutschen Formulare ausreichend.

Wichtig: Man muss bereits in diesem Formular angegeben, in welchem Land man von bis beschäftigt war. Eine entsprechende Frage findet sich in jedem dieser Vordrucke.

Unter den deutschen RV-Trägern gibt es dann für das jeweilige Land eine Verbindungsstelle - also einen speziellen Ansprechpartner. Dorthin wird der ganze Antrag geschickt.

Die Deutsche Rentenversicherung entscheidet dann zum einen über die Rente aus Deutschland und leitet den Antrag auf eigens dafür vorgesehenen Formularen an den ausländischen Träger weiter, damit auch dieser über die ausländische Rente entscheiden kann.

Grüße
Florian Mair