Jemand ist seit Juli 03 aufgrund eines Bandscheibenvorfalles krankgeschrieben. Da er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann (von sämtlichen Ärzten bestätigt), wurde durch den Sozialverband ein Rentenantrag gestellt. Im Dez.04 wurde er nun von der Krankenkasse ausgesteuert. Seitdem erhält er Arbeitslosengeld. Das Arbeitsamt weiß auch, dass ein Rentenantrag gestellt wurde, und derAmtsarzt hat bestätigt, dass er unvermittelbar ist. Der Rentenantrag wurde abgelehnt, daher wird jetzt geklagt. Dies kann aber 1- 1 1/2 Jahre dauern.
Als er noch nicht ausgesteuert wurde, galt ja immer der Zahlschein als Krankschreibung.
Meine Frage ist nun, ob er sich weiterhin krankschreiben lassen muss, obwohl das Arbeitsamt weiss, dass er krank ist?
Mein Bekannter meint, er bräuchte sich nicht weiter krankschreiben lassen. Ich habe da aber meine Bedenken. Das Arbeitsamt hat aber auch noch nicht nachgefragt.
ein kurzer Anruf beim Arbeitsamt könnte dein Problem lösen…
vielen Dank für Deinen Tip, aber das ist ja das Problem: er denkt ich rede Quatsch und wird daher dort auch nicht anrufen.
Habe aber auch noch einen wichtigen Aspekt vergessen:
bevor er krank wurde, stand er in einem festen Arbeitsverhältnis. Da sein Chef ja nicht mehr zahlen mußte, hat sich bisher auch keiner der beiden um eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses bemüht. D.h. offiziell ist er dort noch angestellt.
Alles eben verwirrende Zustände: Rentenantrag, Kasse ausgesteuert, Arbeitslosengeld und keine Krankschreibung.
er braucht keine „Krankschreibung“. so lange der Rentenantrag noch nicht rechtsgültig entschieden ist erhält er Alg. Bis dahin kann die AA nichts weiter tun als abwarten.
Gruß
Otto
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vielen Dank für Deine Antwort!
Aber was ist denn nun eigentlich mit seinem Chef. Es existiert ja keine Kündigung. Kann das Arbeitsamt dann nicht irgendwann sagen, er hätte ohne Kündigung gar keinen Anspruch auf ALG und alles zurückfordern?
Sein Chef weiß zwar, dass er nie wieder kommt, jedoch ist er in seinem Papierkram sehr schlampig. Hinzu kommt, dass der Chef auch nicht mehr mit ihm redet, da er durch seinen Anwalt aufgefordert werden musste, endlich das Urlaubsgeld in die Urlaubskasse zu zahlen.
Weißt Du, ob das denn alles so okay ist?
Schönen Gruß,
Diana
er braucht keine „Krankschreibung“. so lange der Rentenantrag
noch nicht rechtsgültig entschieden ist erhält er Alg. Bis
dahin kann die AA nichts weiter tun als abwarten.
Gruß
Otto
Hallo,
ich hoffe, ich bin in dieser Kategorie richtig!
Jemand ist seit Juli 03 aufgrund eines Bandscheibenvorfalles
krankgeschrieben. Da er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann
(von sämtlichen Ärzten bestätigt), wurde durch den
Sozialverband ein Rentenantrag gestellt. Im Dez.04 wurde er
nun von der Krankenkasse ausgesteuert. Seitdem erhält er
Arbeitslosengeld. Das Arbeitsamt weiß auch, dass ein
Rentenantrag gestellt wurde, und derAmtsarzt hat bestätigt,
dass er unvermittelbar ist. Der Rentenantrag wurde abgelehnt,
daher wird jetzt geklagt. Dies kann aber 1- 1 1/2 Jahre
dauern.
Als er noch nicht ausgesteuert wurde, galt ja immer der
Zahlschein als Krankschreibung.
Meine Frage ist nun, ob er sich weiterhin krankschreiben
lassen muss, obwohl das Arbeitsamt weiss, dass er krank ist?
Mein Bekannter meint, er bräuchte sich nicht weiter
krankschreiben lassen. Ich habe da aber meine Bedenken. Das
Arbeitsamt hat aber auch noch nicht nachgefragt.