Rentenantrag für Erwerbsminderungsrente gestellt

ich bezeihe zur zeit alg 1 habe ende august einen rentenantrag gestellt wenn mir jetzt die rente
bewilligt wird muss dem arbeitsamt leistungen zurück zahlen ?

Hallo,

die Leistungen werden intern verrechnet. Wenn die Erwerbsminderungsrente rückwirkend bewilligt wird, wirst Du im Rentenbescheid einen Passus finden, daß ein evtl. Rentenguthaben erst mit Ansprüchen anderer Sozialleistungsträger verrechnet wird.
Der Erstattungsanspruch der AA besteht gem. § 103 SGB X nur in Höhe der Rentenleistung und nur gegen den Rentenversicherungsträger. Sollte das ALG 1 höher gewesen sein als der (rückwirkende) Rentenanspruch, darf die AA trotzdem nichts bei Dir selbst zurückfordern.

&tschüß
Wolfgang

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