Moin, Moin,
Leider habe ich mal wieder ein komplizierten Fall.
Herr A. war ein Wanderbursche . d.h. er konnte sich nie lange auf einer Arbeitsstelle halten ! Mit den Jahren sind leider auch einige Rentenbelege " Wandern gegangen " also weg! Nun wird gerade sein Rentenkonto geprüft , einige Zeiten konnte er noch nachreichen !Nun die Frage er hatte in den 60ziger eine 9 monatige Jugendstafe von der er keine Papiere mehr hat , da Mama sie weggeworfen hatte ! Kann Herr A. oder der Rententräger noch an die Daten kommen ? Wie wird das berechnet oder gar nicht ?
MfG. Anne
Hallo,
Kann Herr A. oder der
Rententräger noch an die Daten kommen ?
Hallo, wie das mit der Verjährung ist, weiß ich nicht, aber der Rententräger beschafft die Daten nicht. Wenn er sie nicht hat, dann überlässt er das Beschaffen denen, die die Rente wollen.
Kleiner Tipp: Evtl. bezüglich der Aufbewahrungsfristen (und wo man ggf. noch Unterlagen bekommen kann) zu Strafsachen mal im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ erkundigen.
MfG
Hallo,
bei uns (Krankenkasse) werden Mitgliedsdaten 30 Jahre gespeichert,
danach gelöscht. Unverbindlich kann ich sagen, dass bei älteren Zeiten
eine eidestattliche Erklärung incl. Zeugenbestätigungen gegenüber
der Rentenversicherung ausreichen - aber wie gesagt, das war einmal,
ob es heute noch so geht, weiss ich nicht.
Gruß
Czauderna
Hallo,
sollte es sich bei Herrn A wirklich um eine Jugendstrafe handeln, kann man beim damals zuständigen Jugendamt mal nachfragen, Stichwort Jugendgerichtshilfe.
Vielleicht haben die noch was…
grüsse
dragonkidd
Zuerst eimal danke für die Tipp `s freue mich aber über jeder weiteren !
MfG. anne
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]