Hallo Lieber Rentenexperte,
Habe mal eine Frage zum Versorgungsausgleich.
Ich wurde 2005 geschieden. Meine Ex.war 05 schon Rentnerin.
Ein Versorgungsausgleich wurde 05 durchgeführt, so das Sie zu ihrer laufenden Rente ,den von mir an ihr übertragenen Betrag erhielt.
Außerdem darf ich Ihr Ehegattenunterhalt zahlen. Meine Einkünfte beziehe ich aus der Seemannskasse ,ein Überbrückungsgeld.Dieses Ü.geld wurde mir um den Betrag gekürst,den meine Ex.als Rentenausgleich Monatlich erhällt.
Nun habe ich aber das Gesetzliche Rentenalter erreicht und mußte einen Rentenantrag stellen.
Die Rentenversicherung hat mir nun ein Schreiben geschickt mit der Überschrift:
Zahlung der Rente ohne Berücksichtigung des Versorgungsausgleichs aufgrund Unterhalsverplichtung gegenüber dem geschiedenen Ehegatten.
Ich werde aufgefordert einen Antrag auf Anpassung wegen Unterhalt beim Familiengericht zu stellen.
Mir ist nicht klar was das Gericht Entscheiden soll.
Ich gehe mal davon aus das ich den in der Rentenberechnung enthaltenen monatlichen Betrag auch erhalte. Oder kann noch etwas Abgezogen werden? Was ist mit mit dem Ehegatten Unterhalt?
Es währe schön ,wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Gruß
Optimist