Rentenantrag-Versorgungsausgleich für meine EX

Hallo Lieber Rentenexperte,
Habe mal eine Frage zum Versorgungsausgleich.
Ich wurde 2005 geschieden. Meine Ex.war 05 schon Rentnerin.
Ein Versorgungsausgleich wurde 05 durchgeführt, so das Sie zu ihrer laufenden Rente ,den von mir an ihr übertragenen Betrag erhielt.
Außerdem darf ich Ihr Ehegattenunterhalt zahlen. Meine Einkünfte beziehe ich aus der Seemannskasse ,ein Überbrückungsgeld.Dieses Ü.geld wurde mir um den Betrag gekürst,den meine Ex.als Rentenausgleich Monatlich erhällt.

Nun habe ich aber das Gesetzliche Rentenalter erreicht und mußte einen Rentenantrag stellen.

Die Rentenversicherung hat mir nun ein Schreiben geschickt mit der Überschrift:
Zahlung der Rente ohne Berücksichtigung des Versorgungsausgleichs aufgrund Unterhalsverplichtung gegenüber dem geschiedenen Ehegatten.

Ich werde aufgefordert einen Antrag auf Anpassung wegen Unterhalt beim Familiengericht zu stellen.

Mir ist nicht klar was das Gericht Entscheiden soll.

Ich gehe mal davon aus das ich den in der Rentenberechnung enthaltenen monatlichen Betrag auch erhalte. Oder kann noch etwas Abgezogen werden? Was ist mit mit dem Ehegatten Unterhalt?
Es währe schön ,wenn mir jemand weiterhelfen kann.

Gruß
Optimist

Hallo,
die Rentenhöhe in den letzten Auskünften ist immer abzüglich des Versorgungsausgleich!!
Du hast aber die Möglichkeit evtl. die Rente in voller Höhe zu bekommen:
[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDocs/de/Inhalt/04 Formulare Publikationen/02 info broschueren/03 rente/geschiedene ausgleich bei rente,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/geschiedene_ausgleich_bei_rente)

Bitte Seite 34 lesen!!
Deshalb muss der Antrag beim Familiengericht gestellt werden. Nach der neuen Rechtslage macht das nicht mehr der Rentenversicherungträger.

Lg

Hallo Optimist,

ich bin kein Rentenexperte, ich weiß selbst nicht ob ich mal von meiner Rente leben kann. Ich weiß nur dass die Alten und Jungen zusammenhalten müssen. Wende Dich mal mit deiner Frage an die Seemannsmission, die können Dir weiterhelfen (als ich)
Und bleib auch als Optimist skeptisch.
Gruß
Ivo

etwas Abgezogen werden? Was ist mit mit dem Ehegatten
Unterhalt?
Es währe schön ,wenn mir jemand weiterhelfen kann.

Gruß

Hallo Ela2904
Vielen dank für Deine Antwort.

habe gerade die Seite 34 gelesen.
gestern habe ich schon meinen Rentenbescheid erhalten. Mir wurde natürlich der bei der Scheidung ausgerechnete Versorgungsausgleich abgezogen. Meine Ex. war ja bei der Scheidung ,Rentnerin.

Aber noch einmal möchte ich mein Problem darstellen.

Der Rentenbescheid hat mir die zukünftige Rente mitgeteilt.
Darin wurde die Rente durch den bei der Scheidung ausgeführten Versorgungsausgleich gemindert.
Ich erhalte die Rente erst zum ende des Jahres.
meine Ex. hat trotzdem noch Anspruch auf Unterhalt.

Nun meine eigentliche Frage.

Was regelt das Gericht neu?

Entscheidet es neu über den Eheunterhalt? Oder wird alles neu berechnet, so das ich eine höhere Rente erhalte und meine Ex. dann weniger Unterhalt.

Habe mich auf jeden Fall zu einer neuen Rentenberatung angemeldet.
Gruß Optimist

Hallo Optimist,
das mit der Rentenberatung vor Ort is` die beste Lösung.
Aber was ich jetzt erst richtig gelesen habe, bekommt deine Ex-Frau bereits Rente!!!
Und dann sieht es im Bezug auf den Versorungsausgleich schlecht aus, der wird Abgezogen.
Das Familiengericht kann ggfs. denn Unterhalt neu berechnen aber da würde ich mal mit deinem Anwalt reden.
Lg
Ela

P.S.: Sorry das ich das mit der Rente bei deiner Frau überlesen habe.

ich kann dir leider nicht weiterhelfen, mal zum versichertenältesten gehen.
mfg

Hallo, das ist ohne Einsicht in den vollständigen Rentenbescheid schwer zu sagen. Die Überschrift deutet meiner Meinung nach aber darauf hin, dass der Versorgungsausgleich von dem mitgeteilten Betrag noch abgezogen werden wird. Für abschließende Gewissheit würde ich einfach mal bei der Seemannskasse anrufen und nachfragen - die müssten ja wissen, was sie berechnet haben.

Viele Grüße
Robert

Guten Tag,
Guten Tag, ich empfehle Ihnen, sich von einem Rentenberater beraten zu lassen, sowie von einem Fachanwalt für Familienrecht.

Freundliche Grüße, A. Lorenz

Hallo auch!

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen, da dies nicht mein Themengebiet ist.

Besten Gruß
Chris

Hallo „Optimist“,

die Kollegen haben dir bereits erschöpfend geantwortet, jedenfalls zum Thema Rente.

Viel wichtiger ist jetzt aber der Gang zum Anwalt, damit unverzüglich die Neufestsetzung des Unterhalts durch das Familiengericht erfolgt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass du weiterhin Unterhalt in unveränderter Höhe zahlen musst, da sich deine Einkünfte wahrscheinlich vermindern werden.

Allerdings bedenken viele Unterhaltspflichtige nicht, dass ein rechtskräftiger Beschluss des Familiengerichts solange vollstreckbar bleibt, bis das Gericht die Unterhaltsbeträge neu festsetzt.

Da die Gerichte nicht so schnell arbeiten, solltest du umgehend den Antrag auf Neuberechnung durch deinen Anwalt beim Familiengericht einreichen lassen, sonst musst du weiterhin den vollen Unterhalt zahlen.

Es klingt verrückt, aber selbst bei absoluter Mittellosigkeit müsstest du weiterhin voll zahlen bzw. später alles nachzahlen.

Gleich morgen zum Anwalt, okay?

Viel Glück

Steve-HH

Hallo Rentenexperten

Habe umgehend selber den Antrag beim Faml. gericht gestellt, jedoch ohne einen teuren Anwalt.
Ich hoffe es geht positiv aus. ich werde dann darüber berichten wenn die Entscheidung vorliegt

Optimist